Grundsteuerreform – Die neue Grundsteuer in Bayern
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Ab 2025 wird die Grundsteuer nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Ge-bäude berechnet.
In Bayern werden die Erklärungspflichtigen im Frühjahr 2022 durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern öffentlich zur Abgabe der Grundsteuererklärungen aufgefordert. Gleichzeitig erhalten alle Eigentümer noch ein Erhebungsschreiben des Finanz-amtes.
Was bedeutet die Neuregelung für Sie?
Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grund-stückseigentümer/-innen sowie Inhaber/-innen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abzugeben.
Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegeben-heiten am 01. Januar 2022 maßgeblich.
Die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer nach Einreichung Ihrer Grundsteuererklärung wird Ihnen an Hand des Grundsteuerbescheids der Kommune mitgeteilt und ist ab dem Jahr 2025 die neue Berechnungsgrundlage.
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Was ist zu tun?
Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit vom 01. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 bei Ihrem jeweiligen Finanzamt einreichen.
Für die Einreichung der Grundsteuerklärung gibt es drei Möglichkeiten:
1. Elektronische Übermittlung der Daten
Sie können bequem und einfach Ihre Grundsteuererklärung über das Portal „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ unter www.elster.de abgeben.
Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
2. Papiervordrucke handschriftlich einreichen
Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwal-tungen der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden.
3. Digitaler Grundsteuervordruck
Die digitalen bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC sind bereits auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet.
Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.
Welche Daten sind für die Grundsteuererklärung relevant?
Informationen zu Gemarkung und Flurstücksnummer, sowie weitere ausgewählte Daten aus dem Liegenschaftskataster zum Stichtag 1. Januar 2022, erhalten Sie im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2022 kostenlos über das Internetportal BayernAtlas der Bayerischen Vermessungsverwaltung.
Den Link zum Internetportal finden Sie unter www.elster.de.
Folgende Daten werden pro Flurstück bereitgestellt:
• Flurstücksnummer
• amtliche Fläche
• Gemeindename
• Gemarkungsname und Gemarkungsnummer
• tatsächliche Nutzung
• nur für land- und forstwirtschaftliche Flächen: (Gesamt-)Ertragsmesszahl
Hinweis: Der Bodenrichtwert ist nicht relevant für die Neufestsetzung der Grundsteuer.
Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?
Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unter-stützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de
Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch unter der Tel. 089 – 30 70 00 77 für Sie erreichbar.
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