Gebührensätze und Preise

Weitere Informationen erhalten Sie durch anklicken der unten aufgeführten Reiter:

Abfall- / Mülltonnengebühren
Bauamt

Einbaupauschale Wasserzähler:     
60,00 €

Genehmigungsfreistellung:        
70,00 €

Isolierte Befreiung:     
40,00 €

Negativzeugnis:
20,00 €

Kassenverwaltung

Mahngebühren: 5 Euro

Kindertagesstätten

Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Satzung unter folgendem Link:

Gebührensatzung gemeindliche Kindertagesstätten

Bürger-/Einwohnermeldeamt
Beglaubigung 5,00 €  
Bestätigung 5,00 €  
Auskünfte 10,00 €  
Führungszeugnis/GZR       13,00 €  
     
    bis 24 Jahre:
Personalausweis 37,00 € 22,80 €
Vorl. Personalausweis 10,00 €  
Kinderreisepass 13,00 €  
Reisepass 60,00 € 37,50 €
48-Seiten-Pass 82,00 € 59,50 €
Express-Pass 92,00 € 69,50 €
Express-Pass (48-Seiten-Version) 114,00 € 91,50 €
     
Gewerbeanmeldung 30,00 €  
Gewerbeabmeldung 30,00 €  
Gewerbeummeldung 30,00 €  
Gew. Auskunft 12,50 €  
Fahrerlaubnis 5,10 €  
Fahrerlaubnis Umtausch EU-Führerschein  5,00 €  

 

Bücher, Zeitschriften & Souvenirs
Chronik Dietmannsried (Band I)  25,00 €
Büchlein "Bilder aus vergangenen Jahrzehnten" 15,25 €
Radwanderkarte Oberallgäu 4,90 €
Radkarte Unterallgäu 6,00 €
Wanderkarte Kempten 3,90 €
Wanderkarte Dietmannsried 2,00 €
Themenwegekarte Oberallgäu kostenlos
Hoimat-Quartett 3,90 €
Tasche mit Dietmannsried-Logo 1,00 €
Tasse mit Dietmannsriedaufdruck 3,70 €
Ortsplan, Bayernradkarte und sonstige Zeitschriften und Flyer kostenlos

 

Friedhofsgebühren

 

Grabgebühren  
   
Die Grabgebühr beträgt für den Erwerb des Nutzungsrechtes für volle Laufzeit
(= Ruhefrist gemäß § 29 der Friedhofs- und Bestattungssatzung des Marktes) für
 
Einzelgräber für Kinder bis 7 Jahre 125,00 €
Einzelgräber 350,00 €
Doppelgräber 500,00 €
Mehrfachgräber (mit drei Grabplätzen) 675,00 €
je weiterer Grabplatz 175,00 €
Urnengräber 250,00 €
Urnengräber in der Urnenfamiliengrabanlage 250,00 €
eine Bestattung im Urnengemeinschaftsgrab 250,00 €
   
   
Wird während der Laufzeit des Nutzungsrechts eine Bestattung vorgenommen  
und ist dadurch die Laufzeit des Nutzungsrechts zu verlängern, wird die  Grabgebühr   
anteilig nach dem Zeitraum der Verlängerung berechnet.  

 

 

Friedhofsbenutzungsgebühren  
   
Pro Grab und Jahr werden folgende Friedhofsbenutzungsgebühren erhoben:  
Kindergrab 20,00 €
Einzelgrab 20,00 €
Doppelgrab 40,00 €
Mehrfachgräber (mit drei Grabplätzen) 50,00 €
für jeden weiteren Grabplatz 10,00 €
Urnengrab 20,00 €
Urnengrab in der Urnenfamiliengrabanlage 20,00 €
Urnengemeinschaftsgrab 10,00 €
Die Friedhofsbenutzungsgebühr wird bei Urnengräbern für die Dauer
des Nutzungsrechts in einem Betrag im Voraus erhoben.
 

 

 

Bestattungsgebühren  
   
Die Bestattungsgebühren betragen für:  
Tätigkeit des Friedhofswärters pro Sterbefall 110,00 €
Tätigkeit des Leichenträgers, je Träger 30,00 €
Die Benutzung des Leichenhauses (einschließlich Mindestdekoration)
pro angefangener Tag undSterbefall
40,00 €
Die Gebühr für die Grabherstellung (Ausheben und Schließen des Grabes)
je Grabstelle
 
Bei Erdbestattungen - Nomaltiefe 600,00 €
Bei Urnenbestattungen 130,00 €
Bei Kinderbestattungen bis 7 Jahre 400,00 €
Ausgrabung und Wiederbeisetzung von Urnen  
Ausgrabung aus einem Erdgrab 75,00 €
Wiederbeisetzung in einem Erdgrab 75,00 €
Ausgrabung aus Erdgrab nach Ablauf der Ruhefrist im Sinne § 7 Abs. 7 Friedhofssatzung 75,00 €
   
Sonstige Gebühren  
   
Die sonstigen Gebühren betragen für:  
die Genehmigung zur Errichtung eines Grabmales 20,00 €
das Umschreiben eines Grabnutzungsrechtes 10,00 €
die Genehmigung zur Vornahme gewerblicher Tätigkeiten auf dem Friedhof 40,00 €
Für sonstige Leistungen , die in dieser Satzung nicht aufgeführt sind, werden gesonderte
Vereinbarungen über die Kostenerstattung getroffen. Das für solche Leistungen erhobene
Entgelt bestimmt sich nach den tatsächlichen Aufwendungen. Das gilt auch dann, wenn die
Vereinbarung nicht getroffen wurde.  
 



Standesamtsgebühren
Beglaubigte Abschrift/Personenstandsurkunde aus einem
Geburts-/Heirats-/Sterbebuch oder -Register
12,00 €
   
Prüfung Ehefähigkeit bei der Anmeldung der Eheschließung/Ausstellung eines  Ehefähigkeitszeugnisses für zwei Deutsche 55,00 €
   
Prüfung Ehefähigkeit/Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wenn ausländisches Recht zu prüfen ist 30,00 € je ausl. Ehegatte
   
Eheschließung im Sitzungssaal des Rathauses 70,00 €
   
Eheschließung vor einem anderen als dem für die Anmeldung der Eheschließung zuständigen Standesamt 40,00 €
   
Stammbuch der Familie/Urkundenmappe 30,00 €
   
Namenserklärung 30,00 €
   
Bescheinigung über Namenserklärung 12,00 €
   
Aufnahme einer Versicherung an Eides statt (z.B. für Dolmetscher) ab 25,00 €
   
Kirchenaustritt + Bescheinigung 35,00 €

 

Steuern
Hebesätze:
      
Gewerbesteuer      
330 %

Grundsteuer A  
350 %

Grundsteuer B
370 %

Hundesteuer:
 
1. Hund
40,00 €

2. Hund und jeder weitere
120,00 €



Kampfhund
800,00 €

Ermäßigter Hundesteuersatz für...
1. Hund in Einöde (50 %)
20,00 €

Jagd oder Forstschutz[(50 %)
20,00 €
Wasser-/Abwasser-/Kanalgebühren
Abwassergebühr für Schmutzwasser:
1,36 € pro cbm
Neu ab 01.07.2022: 1,64 € pro cbm
 
Niederschlagswassergebühr:
0,47 € pro qm Verrechnungsfläche
Neu ab 01.07.2022: 0,44 € pro qm Verrechnungsfläche

Wassergebühr:
1,10 € pro cbm + 7 % MWST = 1,18 €  
Neu ab 01.07.2022: 1,20 € pro cbm + 7 % MWST = 1,28 € 

Abwasserabgabe für Kleinleiter:
17,90 € pro Person

Die Beitragssätze sind in den Beitrags- und Gebührensatzungen des Marktes Dietmannsried geregelt.
Derzeit (Stand 01.01.2020) betragen die Herstellungsbeitragssätze für die

Wasserversorgungsanlage
je m² Grundstücksfläche
1,13 € zuzüglich 7% MwSt
 
je m² Geschossfläche
5,53 € zuzüglich 7% MwSt

Entwässerungsanlage
je m² Grundstücksfläche
2,12 €
je m² Geschossfläche
10,41 €

Bauwasser
Für die erste anfallende Fläche bis zu 150 m² (Geschossfläche),
beträgt die Pauschalgebühr 146,30 € zuzüglich 7% MwSt,
für jede weitere Fläche bis zu 150 m² beträgt die Gebühr jeweils 42,70 € zuzüglich 7% MwSt,