Sie können in diesem Zeitraum im Zimmer 25 (2. Stock) während der allgemeinen Dienst-stunden (Montag von 08.00- 18.00 Uhr und Dienstag bis Freitag von 08:00 – 12.00 Uhr) eingesehen werden.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung, sodass aus ihnen keine Rechtsansprüche abgeleitet werden können. Sie sind in erster Linie Orientierungsdaten und dienen zur Verbesserung der Transparenz des Grundstücksmarktes.
Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Oberallgäu in Sonthofen, Oberallgäuer Platz 2, Zimmer-Nr. 2.22 (ehem. Spar-kassengebäude), Tel. Nr. 08321-612471, -612473 oder -612489.
Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte können im Bodenrichtwertinformationssystem „BORIS-Bayern“ unter www.boris-bayern.de kostenpflichtig abgefragt werden.
Die Gebühren betragen für Einzelauskünfte 25,-- € und für Dauerauskünfte 180,-- €.
Bei Bedarf können Antragsberechtigte ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte beantragen oder ein Gutachten eines Bewertungssachverständigen einholen.