Erfreulich entwickelt sich trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage die Gewerbesteuer, wobei berücksichtigt werden muss, dass erst ein halbes Jahr des Erhebungszeitraumes vergangen ist. Im Rahmen der Beratung wurden auch die wesentlichen Positionen des Investitionshaushaltes erläutert. Zu den Regenereignissen wird es gewisse Abweichungen im Bereich des Straßen- und Kanalunterhaltes geben. Gleichzeitig verlaufen die Großmaßnahmen wie geplant. Im Bereich der Zuschüsse hat das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben vor kurzem dem Markt Dietmannsried mitgeteilt, dass trotz Zuschussbescheid eine Auszahlung für das Dorfgemeinschaftshaus Probstried in diesem Jahr aufgrund fehlender Mittel nicht erfolgen kann. Ebenso fehlen noch die Beteiligungen des Landkreises für die Grundstücksgeschäfte im Bereich der Kreisstraße Dietmannsried-Heising. Dennoch kann im Ergebnis davon ausgegangen werden, dass nach jetzigem Stand der Vollzug des Haushaltsplanes - wie geplant - erfolgt. Wie in den Bürgerversammlungen bereits ausführlich berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht am 10. April 2018 die jetzige Grundlagenermittlung für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Aufgrund des Bayerischen Grundsteuergesetzes wurde in Bayern eine neue Berechnungsgrundlage getroffen. Im Rahmen der Sitzung wurden die aktuell vorliegenden Grundlagen des Finanzamtes in Bezug auf die Messbetragsbescheide erläutert. Leider liegen derzeit nur 76 % der Berechnungsgrundlagen durch das Finanzamt vor. Aktuell kann davon ausgegan-gen werden, dass der Messbetrag bei der Grundsteuer B höher ausfällt, jedoch die einzelnen Unterschiede sehr gravierend sind. Von Seiten der Verwaltung wurden die Berechnungsgrundlagen geprüft und dem jetzigen Aufkommen gegenübergestellt. Trotz des unveränderten Hebesatzes seit 2002 waren sich die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses einig, dass die zukünftige Erhebung der Grundsteuer neutral gegenüber dem jetzigen Verfahren erfolgen sollte. Dies wurde auch von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, so dass zum jetzigen Zeitpunkt von einer Senkung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B ausgegangen werden kann. Bei der Grundsteuer A fallen die Messbeträge im Gesamten niedriger aus als bisher, jedoch muss hier berücksichtigt werden, dass teilweise landwirtschaftliche Anwesen durch das Finanzamt im Wohnbereich ebenso in die Grundsteuer B über-führt werden. Hier ist auch bei der neuen Veranlagung von gleichhohen Beträgen auszugehen, so dass eine unveränderte Festlegung des Hebesatzes erfolgen könnte. Vom Haupt-und Finanzausschuss wurde festgehalten, dass im Herbst eine endgültige Festlegung erfolgen soll. Gleichzeitig wurde der Vorschlag von der Verwaltung angenommen, nochmals die Bürgerinnen und Bürger zu informieren, dass der Grundlagenbescheid des Finanzamtes auf jeden Fall geprüft werden sollte, da dieser die Grundlage für die Erhebung ab 01.01.2025 darstellt.
Haupt- und Finanzausschuss berät Zwischenstand Haushaltsplan und Grundsteuererhebung ab 2025
In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses nahm dieser den Bericht zum Verlauf des Haushaltsplanes 2024 zur Kenntnis. Wie Erster Bürgermeister Werner Endres erläuterte, sind die derzeitigen Steuereinnahmen stabil und können in allen Bereichen im Rahmen des Haushaltsplanes erhoben werden.