Auf einfache, flexible und schnelle Art Fahrgemeinschaften bilden – das bietet die Mitfahrplattform fahrmob. Das Grundprinzip des digitalen, niederschwelligen Angebots ist simpel: Anmelden, zusammenfahren und wer möchte kann die Fahrteinnahmen für einen Verein der eigenen Wahl spenden. Umweltschutz mit regionalem Mehrwert also.
Ziel des Projekts ist es den klimafreundlichen Verkehr zu stärken. Denn eine Fahrgemeinschaft spart Zeit, Geld und schont die Umwelt. So sparen Pendler, die sich zu zweit zu einer Fahrgemeinschaft für einen Arbeitsweg von 2 x 10 km täglich zusammenschließen, 4.000 km und ca. 0,7 Tonnen CO2 jährlich. Aber auch für kurze Einzelfahrten ist eine Fahrgemeinschaft sinnvoll. Vor allem in Regionen, die durch den ÖPNV nicht gänzlich abgedeckt sind oder für Personen, die selbst nicht mehr mobil sind, kann eine Mitfahrgelegenheit eine sinnvolle und kostengünstige Alternative sein. Und im besten Fall lernt man noch nette Leute kennen.
Die Nutzung der Mitfahrplattform ist einfach: Interessierte registrieren sich auf der Plattform oder in der APP und können dann Fahrten anbieten bzw. annehmen. Die Kontaktaufnahme zwischen den beiden Teilnehmern erfolgt mittels der hinterlegten Kontaktdaten. Bei der Registrierung wählt jeder Nutzer einen favorisierten Verein für den er fährt und dem er freiwillig am Ende des Jahres die eingenommenen Fahrtkosten (1€ pro angefangenen 10km) spenden kann. Gut zu wissen: fahrmob.eco unterliegt im Oberallgäu der Federführung der Regionalentwicklung Oberallgäu mit Projektleiterin Sarah Schmidberger (Kontakt: 08323 / 9983612 oder schmidberger@regionalentwicklung-oa.de). Derzeit sind 21 Oberallgäuer Gemeinden und 79 Vereine Teil dieser Ergänzung des Öffentlichen Personennahverkehrs. Gefördert wird das Projekt von Seiten der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung mit 165.859,00 Euro. Die Mitnahme und Mitfahrt ist freiwillig. Sie erfolgt auf eigene Gefahr. Mitfahrende sind bei deutschen KFZ Versicherungen automatisch über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abgesichert, welche grundsätzlich für alle Schäden der Mitfahrer aufkommt. Durch eine Haftungsbeschränkung können sich Fahrer und Halter vor Ansprüchen der Mitfahrer, die über die Versicherungsleistung hinausgehen, absichern. Weiterführende Infos hierzu finden Sie auch z.B. unter https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsmittel/fahrgemeinschaft/.