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Dietmannsried

im Allgäu.

Steuern & Gebühren

Abfall- / Mülltonnengebühren

Bauamt

Kosten
Einbaupauschale Wasserzähler 60,00 €
Genehmigungsfreistellung 70,00 €
Isolierte Befreiung 40,00 €
Negativzeugnis 20,00 €

Kassenverwaltung

Kosten
Mahngebühren 5,00 €

Kindertagesstätten

Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung der gemeindliche Kindertagesstätten.

Bürger-/Einwohnermeldeamt

Kosten Kosten bis 24 Jahre
Beglaubigung 5,00 €  
Bestätigung 5,00 €  
Auskünfte 10,00 €  
Führungszeugnis/GZR 13,00 €  
Personalausweis 37,00 € 22,80 €
Vorläufiger Personalausweis 10,00 €  
Reisepass 70,00 € 37,50 €
48-Seiten-Pass 92,00 € 59,50 €
Express-Pass 102,00 € 69,50 €
Express-Pass (48-Seiten-Version) 124,00 € 91,50 €
Gewerbeanmeldung 30,00 €  
Gewerbeabmeldung 30,00 €  
Gewerbeummeldung 30,00 €  
Gewerbe-Auskunft 12,50 €  
Fahrerlaubnis 5,10 €  
Fahrerlaubnis Umtausch EU-Führerschein 5,00 €  

Bücher, Zeitschriften & Souvenirs

Kosten
Chronik Dietmannsried (Band I) 25,00 €
Büchlein "Bilder aus vergangenen Jahrzehnten" 15,25 €
Radwanderkarte Oberallgäu 4,90 €
Radkarte Unterallgäu 6,00 €
Wanderkarte Kempten 3,90 €
Wanderkarte Dietmannsried 2,00 €
Themenwegekarte Oberallgäu kostenlos
Hoimat-Quartett 3,90 €
Tasche mit Dietmannsried-Logo 1,00 €
Tasse mit Dietmannsriedaufdruck 3,70 €
Ortsplan, Bayernradkarte und sonstige Zeitschriften und Flyer kostenlos

Grabgebühren

Die Grabgebühr beträgt für den Erwerb des Nutzungsrechtes für volle Laufzeit (= Ruhefrist gemäß § 29 der Friedhofs- und Bestattungssatzung des Marktes) für:  
Einzelgräber für Kinder bis 7 Jahre 200,00 €
Einzelgräber 500,00 €
Doppelgräber 700,00 €
Mehrfachgräber (mit drei Grabplätzen) 900,00 €
je weiterer Grabplatz 200,00 €
Urnengräber 350,00 €
Urnengräber in der Urnenfamiliengrabanlage 350,00 €
eine Bestattung im Urnengemeinschaftsgrab 300,00 €
Wird während der Laufzeit des Nutzungsrechts eine Bestattung vorgenommen und ist dadurch die Laufzeit des Nutzungsrechts zu verlängern, wird die Grabgebühr anteilig nach dem Zeitraum der Verlängerung berechnet.  

Friedhofsbenutzungsgebühren

Pro Grab und Jahr werden folgende Friedhofsbenutzungsgebühren erhoben: Kosten
Kindergrab 22,50 €
Einzelgrab 22,50 €
Doppelgrab 45,00 €
Mehrfachgräber (mit drei Grabplätzen) 55,00 €
für jeden weiteren Grabplatz 12,00 €
Urnengrab 22,50 €
Urnengrab in der Urnenfamiliengrabanlage 22,50 €
Urnengemeinschaftsgrab 12,00 €
Die Friedhofsbenutzungsgebühr wird bei Urnengräbern für die Dauer des Nutzungsrechts in einem Betrag im Voraus erhoben.  

Bestattungsgebühren

Die Bestattungsgebühren betragen für: Kosten
Tätigkeit des Friedhofswärters pro Sterbefall 110,00 €
Tätigkeit des Leichenträgers, je Träger 30,00 €
Die Benutzung des Leichenhauses (einschließlich Mindestdekoration) pro angefangener Tag und Sterbefall 40,00 €

Gebühr für die Grabherstellung

Die Gebühr für die Grabherstellung (Ausheben und Schließen des Grabes) je Grabstelle Kosten
Bei Erdbestattungen - Normaltiefe 600,00 €
Bei Urnenbestattungen 130,00 €
Bei Kinderbestattungen bis 7 Jahre 400,00 €

Gebühren für Ausgrabung und Wiederbeisetzung

Ausgrabung und Wiederbeisetzung von Urnen Kosten
Ausgrabung aus einem Erdgrab 75,00 €
Wiederbeisetzung in einem Erdgrab 75,00 €
Ausgrabung aus Erdgrab nach Ablauf der Ruhefrist im Sinne § 7 Abs. 7 Friedhofssatzung 75,00 €

Sonstige Friedhofsgebühren

die Genehmigung zur Errichtung eines Grabmales Kosten
das Umschreiben eines Grabnutzungsrechtes 20,00 €
die Genehmigung zur Vornahme gewerblicher Tätigkeiten auf dem Friedhof 10,00 €
Für sonstige Leistungen , die in dieser Satzung nicht aufgeführt sind, werden gesonderte Vereinbarungen über die Kostenerstattung getroffen. Das für solche Leistungen erhobene Entgelt bestimmt sich nach den tatsächlichen Aufwendungen. Das gilt auch dann, wenn die Vereinbarung nicht getroffen wurde. 40,00 €

Standesamtsgebühren

Kosten
Beglaubigte Abschrift/Personenstandsurkunde aus einem Geburts-/Heirats-/Sterbebuch oder -Register 12,00 €
Prüfung Ehefähigkeit bei der Anmeldung der Eheschließung/Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für zwei Deutsche 55,00 €
Prüfung Ehefähigkeit/Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wenn ausländisches Recht zu prüfen ist 30,00 € je ausl. Ehegatte
Eheschließung im Sitzungssaal des Rathauses 70,00 €
Eheschließung vor einem anderen als dem für die Anmeldung der Eheschließung zuständigen Standesamt 40,00 €
Stammbuch der Familie/Urkundenmappe 30,00 €
Namenserklärung 30,00 €
Bescheinigung über Namenserklärung 12,00 €
Aufnahme einer Versicherung an Eides statt (z.B. für Dolmetscher) ab 25,00 €
Kirchenaustritt + Bescheinigung 35,00 €

Steuern-Hebesätze

Hebesätze Prozent
Gewerbesteuer 330 %
Grundsteuer A 350 %
Grundsteuer B 370 %

Hundesteuer

Hundesteuer Kosten
1. Hund 40,00 €
2. Hund und jeder weitere 120,00 €
Kampfhund 800,00 €
Ermäßigter Hundesteuersatz für... 1. Hund in Einöde (50 %) 20,00 €
Jagd oder Forstschutz (50 %) 20,00 €

Wasser-/Abwasser-/Kanalgebühren

Die Beitragssätze sind in den Beitrags- und Gebührensatzungen des Marktes Dietmannsried geregelt.
 
Abwassergebühr für Schmutzwasser 1,64 € pro cbm
Niederschlagswassergebühr 0,44 € / qm Verrechnungsfläche
Wassergebühr 1,20 € / cbm + 7 % MWST = 1,28 €
Abwasserabgabe für Kleineinleiter 17,90 € pro Person

Herstellungsbeitragssätze

Derzeit (Stand 01.01.2020) betragen die Herstellungsbeitragssätze für die
     
Wasserversorgungsanlage je m² Grundstücksfläche 1,13 € zuzüglich 7% MwSt je m² Geschossfläche 5,53 € zuzüglich 7% MwSt
Entwässerungsanlage je m² Grundstücksfläche 2,12 € je m² Geschossfläche 10,41 €
Bauwasser Für die erste anfallende Fläche bis zu 150 m² (Geschossfläche), beträgt die Pauschalgebühr 146,30 € zuzüglich 7% MwSt Für jede weitere Fläche bis zu 150 m² beträgt die Gebühr jeweils 42,70 € zuzüglich 7% MwSt