Abgeschlossene Verfahren
Auf dieser Seite werden Sie über die gemeindlichen Planungen (Flächennutzungsplanänderungen sowie Bebauungspläne) in Dietmannsried informiert. Sie erhalten hier einen Überblick über bereits abgeschlossene Verfahren.
Datenschutzhinweise zur Bauleitplanung
1. Erweiterung Bebauungsplan „Reicholzried – Richolfstraße Nord“
Der Marktgemeinderat hat mit dem Beschluss vom 26.09.2024 den Bebauungsplan (mit örtlichen Bauvorschriften) für das Gebiet „1. Erweiterung Bebauungsplan Reicholzried – Richolfstraße Nord“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Gemeinderied West“ in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan, mit der Begründung, bei der Marktgemeinde Dietmannsried, Rathausplatz 3, 87463 Dietmannsried, Zimmer 27, während der allgemeinen Öffnungszeiten (nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten) einsehen und Auskunft verlangen über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und deren Abwägung.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
- nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
- nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Marktgemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Bebauungsplan mit Grünordnung "Gewerbepark Ost IV" (inkl. 1. Änderung BP Gewerbepark Ost III)
Erweiterung Außenbereichssatzung Grasgrub
Erweiterung Außenbereichssatzung „Grasgrub“
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 die Erweiterung der Außenbereichssat-zung „Grasgrub“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Erweiterung der Außenbereichssatzung „Grasgrub“ in Kraft. Jedermann kann die Einbeziehungssatzung (zeichnerischer Teil und Textteil) bei der Marktgemein-de Dietmannsried, Rathausplatz 3, 87463 Dietmannsried, Zimmer 27, während der allgemeinen Öffnungszeiten (nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten) einsehen und Auskunft verlangen über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und de-ren Abwägung.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvor-schriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort be-zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vor-schriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
- nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegen-über der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Bebauungsplan „Nachfolgenutzung Gasthof Hirsch“
Bebauungsplan „Nachfolgenutzung Gasthof Hirsch“ - Satzungsbeschluss
Der Marktgemeinderat hat mit dem Beschluss vom 02. Februar 2023 den Bebauungsplan
„Nachfolgenutzung Gasthof Hirsch“ für das Grundstück Fl. Nr. 4, sowie Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn. 5, 5/5, 126/6 und 40/5, jeweils Gemarkung Probstried, als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Nachfolgenutzung Gasthof Hirsch“ in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung bei der Marktgemeinde Dietmannsried, Rathausplatz 3, 87463 Dietmannsried, Zimmer 27, während der allgemeinen Öffnungszeiten (nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten) einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
- nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
- nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Marktgemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bio-Legehennen-Auslauf mit PV-Anlage Todtenberg" mit 21. Flächennutzungsplanänderung
Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Bio-Legehennen-Auslauf mit PV-Anlage Todtenberg“ mit 18. Flächennutzungsplanänderung
Der Marktgemeinderat hat mit dem Beschluss vom 10.11.2022 den vorhabensbezogenen Bebauungsplan (mit örtlichen Bauvorschriften) „Bio-Legehennen-Auslauf mit PV-Anlage Todtenberg“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Bio-Legehennen-Auslauf mit PV-Anlage Todtenberg“ in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung bei der Marktgemeinde Dietmannsried, Rathausplatz 3, 87463 Dietmannsried, Zimmer 27, während der allgemeinen Öffnungszeiten (nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten) einsehen und Auskunft verlangen über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und deren Abwägung.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
- nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
- nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Marktgemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Das Landratsamt Oberallgäu hat die von dem Marktgemeinderat des Marktes Dietmannsried am 05.04.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossene 21. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bio-Legehennenauslauf mit PV-Anlage Todtenberg“ mit Bescheid vom 19.07.2022 auf Grund von § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Für den räumlichen Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist der Lageplan maßgebend.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die 21. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Die 21. Änderung des Flächennutzungsplans kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht im Rathaus des Marktes Dietmannsried (Rathausplatz 3, 87463 Dietmannsried), Zimmer 27, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, beim Markt einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie der Rechtsfolge des §215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215 Abs. 1 BauGB eine beachtliche Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und/oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Flächennutzungsplanänderung Planteil
Flächennutzungsplanänderung Textteil
Bebauungsplan "Gemeinderied West"
Bebauungsplan „Gemeinderied West“ - Satzungsbeschluss
Der Marktgemeinderat hat mit dem Beschluss vom 21.12.2021 den Bebauungsplan (mit örtlichen Bauvorschriften) für das Gebiet „Gemeinderied West“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Gemeinderied West“ in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan, mit der Begründung, bei der Marktgemeinde Dietmannsried, Rathausplatz 3, 87463 Dietmannsried, Zimmer 27, während der allgemeinen Öffnungszeiten (nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten) einsehen und Auskunft verlangen über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und deren Abwägung.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
- nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
- nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Marktgemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
20. Änderung des Flächennutzungsplanes
In der Marktgemeinderatssitzung am 21.12.2021 wurde der Feststellungsbeschluss für die 20. Flächennutzungsplanänderung gefasst. Mit Bescheid vom 10.03.2022 hat das Landratsamt Oberallgäu die 20. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Gemeinderied genehmigt.
19. Änderung des Flächennutzungsplanes
In der Marktgemeinderatssitzung am 04.03.2021 wurde der Feststellungsbeschluss für die 19. Flächennutzungsplanänderung gefasst. Mit Bescheid vom 11.06.2021 hat das Landratsamt Oberallgäu die 19. Änderung des Flächennutzungsplans in den Bereichen „An der Halde“ und „Zur Grotte“ genehmigt.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Ausstellungsgelände Dietmannsried-West" mit 18. Flächennutzungsplanänderung
In der Marktgemeinderatssitzung am 28.01.2020 wurde der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Sondergebiet Ausstellungsgelände Dietmannsried-West" gefasst.
In der Marktgemeinderatssitzung am 28.01.2020 wurde der Feststellungsbeschluss für die 16. Flächennutzungsplanänderung gefasst. Mit Bescheid vom 09.03.2020 hat das Landratsamt Oberallgäu die 18. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet des Bebauungsplanes „Sondergebiet Ausstellungsgelände Dietmannsried-West" genehmigt.
Flächennutzungsplanänderung Planteil
Bebauungsplan "Im Seegader Mitte III"
Bebauungsplan „Im Seegader Mitte III“ mit 11. Änderung des Bebauungsplans „Dietmannsried - Nordwest“, 1. Änderung des Bebauungsplans „Dietmannsried - Im Seegader Ost“ und 2. Änderung des Bebauungsplans „Dietmannsried - Im Seegader“ im Verfahren nach § 13b
In der Marktgemeinderatssitzung am 25.10.2018 wurde der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Dietmannsried - Im Seegader Mitte III" mit 11. Änderung des Bebauungsplans "Dietmannsried - Nordwest", 1. Änderung des Bebauungsplans "Dietmannsried - Im Seegader Ost" und 2. Änderung des Bebauungsplans "Dietmannsried - Im Seegader" gefasst.
Bebauungsplan "Schrattenbach - Nordost"
In der Marktgemeinderatssitzung am 28.09.2017 wurde der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Schrattenbach - Nordost" gefasst.
Bebauungsplan "Überbach - West I" und nachrichtliche Änderung des Flächennutzungsplans im Verfahren nach § 13 b BauGB
In der Marktgemeinderatssitzung am 28.09.2017 wurde der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Überbach - West I" gefasst.
Einbeziehungssatzung Probstried
In der Marktgemeinderatssitzung am 01.02.2017 wurde der Satzungsbeschluss gefasst.
Bebauungsplan "Dietmannsried - Gewerbepark Ost III" mit 16. FNP-Änderung
In der Marktgemeinderatssitzung am 29.09.2016 wurde der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Gewerbepark Ost III" mit 1. Änderung des Bebauungsplanes Dietmannsried "Gewerbepark Ost II" gefasst.
In der Marktgemeinderatssitzung am 29.09.2016 wurde der Feststellungsbeschluss für die 16. Flächennutzungsplanänderung gefasst. Mit Bescheid vom 12.01.2017 hat das Landratsamt Oberallgäu die 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan des Markt Dietmannsried für das Gebiet des Bebauungsplanes „Gewerbepark Ost III“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Ost II“ genehmigt.
Bebauungsplan "Probstried - Nord Ost IV"
In der Marktgemeinderatssitzung am 10.05.2016 wurde der Satzungsbeschluss gefasst.
Bebauungsplan "Dietmannsried - Gemeinderieder Weg"
In der Marktgemeinderatssitzung am 23.06.2016 wurde der Satzungsbeschluss gefasst. Der Flächennutzungsplan wird in diesem Bereich nachrichtlich geändert.
Die schalltechnische Untersuchung kann im Bauamt des Marktes Dietmannsried eingesehen werden.
Bebauungsplan "Probstried - gegenüber Festhalle" mit 14. FNP Änderung
In der Marktgemeinderatssitzung am 29.10.2015 wurden der Satzungsbeschluss gefasst.
Dietmannsried - Im Henkels West mit 15. FNP Änderung
In der Marktgemeinderatssitzung am 29.10.2015 wurden der Satzungsbeschluss gefasst.
15. FNP Änderung zum Bebauungsplan "Dietmannsried - Im Henkels West"
Bebauungsplan "Schrattenbach - Am Sportplatz III" + 2. Änderung "Schrattenbach - Am Sportplatz"
In der Marktgemeinderatssitzung am 29.10.2015 wurden der Satzungsbeschluss gefasst.
Bebauungsplan "Reicholzried - Richolfsstraße Nord"
Bebauungsplan "Dietmannsried - Am Seebach"
13. Flächennutzungsplanänderung mit integriertem Landschaftsplan zum Bebauungsplan "Am Seebach"