Laufende Bauleitverfahren
Auf dieser Seite werden Sie über die gemeindlichen Planungen (Flächennutzungsplanänderungen sowie Bebauungspläne) in Dietmannsried informiert. Sie erhalten hier einen Überblick, welche Planungen aktuell im Verfahren sind.
Datenschutzhinweise zur Bauleitplanung
24. Änderung des Flächennutzungsplanes Markt Dietmannsried
Der Marktgemeinderat des Marktes Dietmannsried hat in seiner Sitzung am 28.04.2026 den Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Batteriespeicher Langenzeil“ gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Das Plangebiet befindet sich im südlichen Bereich des Gemeindegebiets des Marktes Dietmannsried, östlich der Bundesautobahn A7 und umfasst jeweils Teilbereiche der Flurnummern 836, 836/2 und 928/2. Der Projektbereich ist im nachfolgenden Lageplan (ohne Maßstab) rot markiert dargestellt.
Der Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 27.04.2026 sowie alle eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen im Rathaus des Marktes Dietmannsried, Rathausplatz 3, 87463 Dietmannsried, Zimmer 27, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zeitraum vom 15.05.2026 bis einschließlich 19.06.2026 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind Montag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.
Parallel mit der Veröffentlichung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB aufgrund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (v.hanzel@bau-plan21.de oder
guenther.stauffer@dietmannsried.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.
Werner Endres
Erster Bürgermeister
Lageplan mit Geltungsbreich (nicht maßstabsgetreu):

Vorhaben- und Erschließungsplan
Landschaftspflegerische Begleitplanung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Batteriespeicher Langenzeil"
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.10.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Batteriespeicher Langenzeil“ beschlossen. Das Plangebiet (ca. 1.250 m²) befindet sich im südlichen Bereich des Gemeindegebiets des Marktes Dietmannsried, östlich der Bundesautobahn A7 und umfasst jeweils Teilbereiche der Flurnummern 836, 836/2 und 928/2. Der Projektbereich ist im nachfolgenden Lageplan (ohne Maßstab) rot markiert dargestellt.
In seiner Sitzung am 28.04.2026 hat der Marktgemeinderat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Batteriespeicher Langenzeil“ mit textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung in der Fassung vom 27.04.2026 gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Batteriespeicher Langenzeil“ in der Fassung vom 28.04.2026 sowie alle eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen im Rathaus des Marktes Dietmannsried, Rathausplatz 3, 87463 Dietmannsried, Zimmer 27, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zeitraum vom 15.05.2026 bis einschließlich 19.06.2026 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind Montag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.
Parallel mit der Veröffentlichung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB aufgrund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (v.hanzel@bau-plan21.de oder guenther.stauffer@dietmannsried.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.
Werner Endres
Erster Bürgermeister
Lageplan mit Geltungsbreich (nicht maßstabsgetreu):

Vorhaben- und Erschließungsplan
Bebauungsplan „Gewerbepark Ost I, 3. Änderung und Erweiterung"
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Ost-I, 3. Änderung und Erweiterung“ beschlossen. Im Anschluss an das bereits bestehende Gewerbegebiet „Gewerbepark Ost-I“ des Marktes Dietmannsried, wird die Erweiterung der Produktionsstätte in Richtung Nordosten um eine weitere Produktionshalle geplant. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von rund 0,51 ha, der Flurstückes 802, Gemarkung Überbach.
In seiner Sitzung am 28.04.2026 hat der Marktgemeinderat den Entwurf Bebauungsplan „Gewerbepark Ost-I, 3. Änderung und Erweiterung“ mit textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften, der Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 28.04.2026 gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbepark Ost-I, 3. Änderung und Erweiterung“ mit textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 28.04.2026 sowie alle eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen im Rathaus des Marktes Dietmannsried, Rathausplatz 3, 87463 Dietmannsried, Zimmer 27, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zeitraum vom 08.05.2026 bis einschließlich 08.06.2026 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind Montag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.
Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Eine umfassende Betrachtung aller relevanten Schutzgütern ist im Umweltbericht (Stand 28.04.2026) enthalten.
Zudem liegen folgende umweltrelevanten Fachgutachten vor:
- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, LARS consult Memmingen, Stand 03.03.2026
Ergänzend wurden im Zuge der frühzeitigen Beteiligung folgende umweltrelevante Stellungnahmen abgegeben die in der Entwurfsplanung berücksichtigt wurden:
Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
Mensch |
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Tiere und Pflanzen |
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Boden |
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Wasser |
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Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)
gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.
Werner Endres
Erster Bürgermeister
Lageplan mit Geltungsbreich (nicht maßstabsgetreu):

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung

