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Dietmannsried

im Allgäu.

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Laufende Bauleitverfahren

Auf dieser Seite werden Sie über die gemeindlichen Planungen (Flächennutzungsplanänderungen sowie Bebauungspläne) in Dietmannsried informiert. Sie erhalten hier einen Überblick, welche Planungen aktuell im Verfahren sind.

Datenschutzhinweise zur Bauleitplanung


 

24. Änderung des Flächennutzungsplanes Markt Dietmannsried

Der Marktgemeinderat des Marktes Dietmannsried hat in seiner Sitzung am 28.04.2026 den Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Batteriespeicher Langenzeil“ gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.  Das Plangebiet befindet sich im südlichen Bereich des Gemeindegebiets des Marktes Dietmannsried, östlich der Bundesautobahn A7 und umfasst jeweils Teilbereiche der Flurnummern 836, 836/2 und 928/2. Der Projektbereich ist im nachfolgenden Lageplan (ohne Maßstab) rot markiert dargestellt.

Der Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 27.04.2026 sowie alle eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen im Rathaus des Marktes Dietmannsried, Rathausplatz 3, 87463 Dietmannsried, Zimmer 27, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zeitraum vom 15.05.2026 bis einschließlich 19.06.2026 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind Montag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.       

Parallel mit der Veröffentlichung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB aufgrund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (v.hanzel@bau-plan21.de oder
guenther.stauffer@dietmannsried.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.

Werner Endres
Erster Bürgermeister

 

Lageplan mit Geltungsbreich (nicht maßstabsgetreu):

Plan

Textteil

Vorhaben- und Erschließungsplan

Bodengutachten

Bestandsplan

Landschaftspflegerische Begleitplanung

Maßnahmenplan

 

 

 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Batteriespeicher Langenzeil"

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.10.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Batteriespeicher Langenzeil“ beschlossen. Das Plangebiet (ca. 1.250 m²) befindet sich im südlichen Bereich des Gemeindegebiets des Marktes Dietmannsried, östlich der Bundesautobahn A7 und umfasst jeweils Teilbereiche der Flurnummern 836, 836/2 und 928/2. Der Projektbereich ist im nachfolgenden Lageplan (ohne Maßstab) rot markiert dargestellt.

In seiner Sitzung am 28.04.2026 hat der Marktgemeinderat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Batteriespeicher Langenzeil“ mit textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung in der Fassung vom 27.04.2026 gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Batteriespeicher Langenzeil“  in der Fassung vom 28.04.2026 sowie alle eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen im Rathaus des Marktes Dietmannsried, Rathausplatz 3, 87463 Dietmannsried, Zimmer 27, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zeitraum vom 15.05.2026 bis einschließlich 19.06.2026 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind Montag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.       

Parallel mit der Veröffentlichung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB aufgrund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (v.hanzel@bau-plan21.de oder guenther.stauffer@dietmannsried.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.

Werner Endres
Erster Bürgermeister

 

Lageplan mit Geltungsbreich (nicht maßstabsgetreu):

Plan

Textteil

Vorhaben- und Erschließungsplan

Bodengutachten

Bestandsplan

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Maßnahmenplan

Bebauungsplan „Gewerbepark Ost I, 3. Änderung und Erweiterung"

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Ost-I, 3. Änderung und Erweiterung“ beschlossen. Im Anschluss an das bereits bestehende Gewerbegebiet „Gewerbepark Ost-I“ des Marktes Dietmannsried, wird die Erweiterung der Produktionsstätte in Richtung Nordosten um eine weitere Produktionshalle geplant. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von rund 0,51 ha, der Flurstückes 802, Gemarkung Überbach.

In seiner Sitzung am 28.04.2026 hat der Marktgemeinderat den Entwurf Bebauungsplan „Gewerbepark Ost-I, 3. Änderung und Erweiterung“ mit textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften, der Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 28.04.2026 gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbepark Ost-I, 3. Änderung und Erweiterung“ mit textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 28.04.2026 sowie alle eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen im Rathaus des Marktes Dietmannsried, Rathausplatz 3, 87463 Dietmannsried, Zimmer 27, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zeitraum vom 08.05.2026 bis einschließlich 08.06.2026 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind Montag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.       

Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Eine umfassende Betrachtung aller relevanten Schutzgütern ist im Umweltbericht (Stand 28.04.2026) enthalten.

Zudem liegen folgende umweltrelevanten Fachgutachten vor:

  • Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, LARS consult Memmingen, Stand 03.03.2026

 

Ergänzend wurden im Zuge der frühzeitigen Beteiligung folgende umweltrelevante Stellungnahmen abgegeben die in der Entwurfsplanung berücksichtigt wurden:

Schutzgut

Art der vorhandenen Information

Mensch

  • Anregungen Immissionsschutz: die Festsetzungen aus dem angrenzenden Bebauungsplan bzgl. der Schalleistungspegel sollte übernommen werden

Tiere und Pflanzen

  • Redaktionelle Anmerkungen zum Umweltbericht sowie der Hinweis auf die Konkretisierung der Ausgleichserfordernis / Abbuchung Ökokonto

Boden

  • Keine Altlastverdachtsflächen bekannt
  • Der Bewertung der Bödengüte wird zugestimmt
  • Hinweis auf Grünlandzahl, hohe landwirtschaftliche Wertigkeit

Wasser

  • Hinweis zur ordnungsgemäßen Wasserver- und Entsorgung
  • Empfehlung zur ordnungsgemäßen Versickerung des Niederschlagswassers über den bewachsenen Oberboden sowie wo nicht möglich einer Ableitung in einen Vorfluter
  • Empfehlung zur frühzeitigen Ermittlung der Notwendigkeit einer Regenrückhaltung
  • Hinweis, dass keine Oberflächengewässer bzw. keine rechnerisch ermittelten Überschwemmungsgebiete oder Erkenntnisse über abgelaufene Hochwasser- bzw. Starkregenereignisse bekannt sind
  • Hinweis auf potenzielle Gefahr von wild abfließendem Wasser/ Sturzfluten bei lokalen Unwettern

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)

gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.

Werner Endres
Erster Bürgermeister

 

Lageplan mit Geltungsbreich (nicht maßstabsgetreu):

Plan

Textteil

Umweltbericht

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung