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Dietmannsried

im Allgäu.

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Laufende Bauleitverfahren

Auf dieser Seite werden Sie über die gemeindlichen Planungen (Flächennutzungsplanänderungen sowie Bebauungspläne) in Dietmannsried informiert. Sie erhalten hier einen Überblick, welche Planungen aktuell im Verfahren sind.

Datenschutzhinweise zur Bauleitplanung


 

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Reicholzried – Illerstraße Ost“

In seiner Sitzung am 25.09.2025 hat der Marktgemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Reicholzried – Illerstraße Ost“ mit textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften, der Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 25.09.2025 gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Grünordnung „Reicholzried - Illerstraße Ost“ ergibt sich aus dessen zeichnerischem Teil. Er umfasst die Flurgrundstücke Fl.Nr. 23/4, 29/1, 31, 32 und 149/3, sowie Teilflächen der Flurnummern 30, 32/3, 35/2, 148/3, 149, 149/4, 149/5, 150 und 159 der Gemarkung Reicholzried und hat eine Größe von ca. 2,35 ha.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Reicholzried – Illerstraße Ost“ mit den örtlichen Bauvorschriften, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 25.09.2025 sowie alle eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen im Rathaus des Marktes Dietmannsried, Rathausplatz 3, 87463 Dietmannsried, Zimmer 27, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zeitraum vom 13.10.2025 bis einschließlich 14.11.2025 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind Montag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.

Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.

Werner Endres
Erster Bürgermeister

Lageplan mit Geltungsbreich (nicht maßstabsgetreu):

Plan

Satzung

Umweltbericht  

Relevanzuntersuchung

Baugrunduntersuchung

Immissionsschutzgutachten

 

Aufstellung und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes Markt Dietmannsried

In seiner Sitzung am 25.09.2025 hat der Marktgemeinderat die 23. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen, den Entwurf hierzu in der Fassung vom 25.09.2025 gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan.

Der Geltungsbereich liegt am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteiles Reicholzried. Der Änderungs-bereich umfasst eine Fläche von ca. 2,09 ha. Parallel zur Flächennutzungsplanänderung wird der Bebauungsplan „Reicholzried - Illerstraße Ost“ aufgestellt.

Das Gebiet soll im Rahmen der gegenständlichen Flächennutzungsplanänderung als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen werden. Der Markt Dietmannsried reagiert damit auf das prognostizierte Bevölkerungswachstum für die Marktgemeinde in den nächsten Jahren und fördert zusätzlichen Wohnraum. Am nördlichen Rand des Geltungsbereichs soll weiterhin eine Ortsrandeingrünung, die als Übergang zur freien Landschaft fungiert, dargestellt werden. Das Planungsvorhaben an dieser Stelle dient dem Ziel, die vorhandenen Flächen der Marktgemeinde effizient zu nutzen und weiteres großflächiges Wachstum in die Außenbereiche zu vermeiden. Unter anderem, deshalb wurde das Planungsgebiet angrenzend an den bestehenden Siedlungsbereich gewählt. Aus diesem Grund wurde eine parallele Änderung des Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren gem. §13 BauGB beschlossen. Von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB von der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB und von einer Überwachung nach § 4c BauGB kann gem. §13 Abs. 3 BauGB abgesehen werden. Ferner wurde gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von den Verfahrensschritten zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen.  

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht.

Der Entwurf des der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 24.09.2025 liegen im Rathaus des Marktes Dietmannsried, Rathausplatz 3, 87463 Dietmannsried, Zimmer 27, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zeitraum vom 13.10.2025 bis einschließlich 14.11.2025 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind Montag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.                                                                                                                                                                  
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.

Werner Endres
Erster Bürgermeister

Lageplan mit Geltungsbreich (nicht maßstabsgetreu):

Plan

Satzung

Umweltbericht