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Dietmannsried

im Allgäu.

Festsetzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter

Die Bescheide für die Abwasserabgabe werden in den nächsten Tagen den Abgabepflichtigen zugestellt. Die Abgabe wird für Anwesen erhoben, von denen Abwasser anfällt, welches nicht in der öffentlichen Kanalisation zugeführt wird. Abgabepflichtig ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabepflicht Eigentümer des Grundstücks ist. Die Abgabe wird nach der Zahl der Einwohner zum 30.06.2023 berechnet.

Der Abgabesatz für das Jahr 2023 beträgt je Einwohner 17,90 Euro.

 

Eine Befreiung von der Abgabepflicht ist dann möglich, wenn die entsprechenden Nachweise (Wartungsprotokolle, Gutachten des privaten Sachverständigen und Entleerungsnachweise) vorgelegt werden.
Ebenfalls befreit werden können landwirtschaftliche Betriebe, die ihre häuslichen Abwässer nach Vorklärung in einer 3-Kammer-Ausfaulgrube in die Güllegrube eingeleitet werden und zudem der Klärschlamm ordnungsgemäß beseitigt wird (Anlieferung beim Abwasserzweck-verband Kempten).