Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von rund 0,13 ha. Der Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan. Das Baugebiet liegt im Nordosten von Reicholzried und schließt unmittelbar nördlich an den hier bereits vorhandenen Bebauungsplan „Reicholzried – Richolfstraße Nord“ an. Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für zwei weitere Wohnbaugrundstücke.
Ergänzend hat der Gemeinderat bei seiner Sitzung am 14.03.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung 1. Erweiterung „Reicholzried – Richolfstraße Nord“ mit textlichen Festset-zungen, den Örtlichen Bauvorschriften und Begründung in der Fassung vom 14.03.2024 beschlos-sen.
Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Der Vorentwurf mit den örtlichen Bauvorschriften und Begründung des Bebauungsplanes mit Grünordnung in der Fassung vom 14.03.2024 liegt im Rathaus des Markt Dietmannsried, Rathausplatz 3, Zimmer 27, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zeitraum vom 01.04.2024 bis einschließlich 29.04.2024 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Öffnungszeiten lauten:
Montag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.
Weiterhin können die Unterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.dietmannsried.de/rathaus/gemeindliche-planungen/laufende-bauleitverfahren.html ab-gerufen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.