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Dietmannsried

im Allgäu.

PV-Anlagen

Förderanträge

Der Marktgemeinderat beschließt am 29.09.2023 Kommunales Förderprogramm für Photovoltaikanlagen.

Bezuschusst werden sollen Anlagen für selbstgenutztes Wohneigentum.

Marktgemeinderat beschließt Fortführung des Kommunalen Förderprogramms für Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerke

Im Marktgemeinderat wurde die Weiterführung des sehr gut angenommenen Kommunalen Förderprogrammes für Photovoltaikanlagen auch für das Jahr 2025 beschlossen. Der Marktgemeinderat möchte weiterhin das wichtige Thema unterstützen und aus Mitteln des eigenen Haushaltes das Aufbringen von Dach- und Balkonanlagen fördern. Aus diesem Grunde wird ein Betrag von 50.000 € zur Verfügung gestellt. Bereits genehmigte, aber noch nicht ausbezahlte Anträge, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Bezuschusst werden Anlagen für selbstgenutztes Wohneigentum. Für die Photovoltaikdachbelegung wird für die ersten 7 kWp ein Zuschuss von 500,00 €, für jedes weitere kWp 150,00 € gewährt. Der maximale Förderbetrag pro Gebäude beträgt 1.700,00 €. Die Förderung ist mit weiteren Förderungen kombinierbar. Bei der Installation von PV-Kleinstanlagen, sogenannte Balkonmodule, kann auch eine Bezuschussung an Mieter erfolgen. Hierbei gewährt der Markt Dietmannsried einen pauschalen Zuschuss von 200,00 € pro Anlage. Wichtig für eine mögliche Förderzusage ist, dass die Anlagen noch nicht beauftragt, erworben oder installiert wurden.
Das Förderprogramm tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die entsprechenden Unterlagen mit Förderantrag können unter www.dietmannsried.de abgerufen werden. Für Fragen steht Ihnen der zuständige Mitarbeiter Herr Günther Stauffer, Telefonnummer: 08374/5820-32, Email: guenther.stauffer@dietmannsried.de gerne zur Verfügung.


Die entsprechenden Unterlagen können hier abgerufen werden:

Richtlinien zum Förderprogramm

Zuschussantrag Förderprogramm PV-Anlagen