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Dietmannsried

im Allgäu.

Anpassung der Kindergarten- und Krippengebühren ab September 2024

Neue Gebührensatzung ab 01.09.2024

Trotz der Anpassung der Gebühren für die Betreuungseinrichtugen sind diese im Vergleich weiterhin niedrig
©Markt Dietmannsried

Bereits im Sozialausschuss der Gemeinde wurde die Gebührenkalkulation für die Kinderbetreuungseinrichtungen vorberaten. Nach dem Empfehlungsbeschluss durch den Sozialausschuss befasste sich nun der Marktgemeinderat mit der abschließenden Festsetzung der Gebühren. Wie in der Sitzung erläutert wurde, befinden sich die Gebühren nicht nur im unteren landkreisweiten Vergleich, ebenso konnte die Qualität der Betreuung weiter ausgebaut werden. Erster Bürgermeister Werner Endres ging nochmals auf die einzelnen Einrichtungen, auf die Zubereitung der Mittagessen sowie die Anstellungsschlüssel der gemeindlichen Einrichtungen ein. Aus den Anstellungsschlüsseln und aus den Fachkraftquoten war gut ersichtlich, dass die Personalausstattung der Gemeinde sehr am Herzen liegt und diese weit unter den gesetzlichen Vorgaben bewerkstellig wird. Ebenso war man sich im Gremium einig, dass trotz der frischen Zubereitung der Mahlzeiten diese unverändert bei 3,50 € verbleiben sollen. Im Rahmen der Beratung wurden nochmals die einzelnen Kostenträger dargelegt. Von den derzeitigen Kosten für die drei gemeindlichen Einrichtungen in Höhe von 1,8 Millionen Euro, trägt der Freistaat Bayern ca. 900.000 Euro (50%) und der Markt Dietmannsried ca. 800.000 Euro (43%). Die restlichen 100.000 Euro (7% der Kosten) werden über Elternbeiträge abgedeckt. Von Seiten des Sozialausschusses und der Verwaltung wurde eine moderate Erhöhung im Bereich der Kindergärten und der Krippen vorgeschlagen. Der Marktgemeinderat folgte einstimmig der Empfehlung und beschloss die Neufestsetzung der Gebühren zum 01. September 2024. 

Die entsprechende Gebührensatzung kann im Internet unter www.dietmannsried.de/rathaus/ortsrecht-satzungen.html sowie im Rathaus, Zimmer 13 eingesehen werden.