Mit der Neuaufstellung des gegenständlichen Bebauungsplans möchte der Markt Dietmannsried der Deckung des örtlichen Bedarfs an Wohnbauflächen gerecht werden.
Die Planung des an bestehende Siedlungsflächen angrenzenden allgemeinen Wohngebiets, soll die baurechtlichen Voraussetzungen für den Bau von zwei bis drei Baugrundstücken für Einfamilien- und/oder Doppelhäuser schaffen. Maßgebliches Ziel ist die Bereitstellung von bedarfs- und generationengerechtem Wohnraum für die Bevölkerung.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB in einem beschleunigten Verfahren aufgestellt. Von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen. Weiterhin wird von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfasssenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Ferner wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Ebenso wird von einer Überwachung nach § 4c BauGB abgesehen. Der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich wird im Rahmen einer Berichtigung im Sinne des § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht.
In seiner Sitzung hat der Marktgemeinderat auch den Entwurf des Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 05.02.2026 beschlossen. Ergänzend hat der Marktgemeinderat beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Überbach – Mühlbachweg Ost“ mit Planzeichnung, Satzung, Örtlichen Bauvorschriften sowie Begründung, jeweils Stand 05.02.2026, liegen im Rathaus des Marktes Dietmannsried, Rathausplatz 3, 87463 Dietmannsried, Zimmer 27, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zeitraum vom 23.02.2026 bis einschließlich 27.03.2026 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind Montag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.
Weiterhin können die Unterlagen auch auf der Homepage des Marktes Dietmannsried abgerufen werden unter: www.dietmannsried.de/rathaus/gemeindliche-planungen/laufende-bauleitverfahren.html
Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.

