Zum Inhalte springen

Dietmannsried

im Allgäu.

Bau- und Umweltausschuss befasst sich mit Änderungen der Bayerischen Bauord-nung

Im Rahmen des Modernisierungsgesetzes Bayern hat der Gesetzgeber Änderungen der Bayerischen Bauordnung zum 01.01.2025 bzw. zum 01.10.2025 veranlasst. Die Änderung soll das Bauen in diversen Bereichen für die Bauherren vereinfachen. In der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wurde von Seiten der Verwaltung auf die Änderungen eingegangen und diese erläutert.

 

Verfahrensfrei sollen zukünftig Terrassenüberdachungen bis 30 m², Solaranlagen (PV-Freiflächenanlagen) an Autobahnen und mindestens zweigleisigen Bahnstrecken, Kleinwindkraftanlagen bis zu einer Höhe von 15 m, Schwimmbecken unabhängig vom Beckeninhalt sowie Park-, Lager- und Abstellplätze sein. Diesbezüglich sind für die aufgeführten Änderungen keine Anträge mehr notwendig. Zu beachten ist jedoch, dass die angeführten Änderungen nur für bestimmte Bereiche gelten und teilweise im Außenbereich etc. keine Anwendung finden. Hier empfehlen wir eine entsprechende Rücksprache des Bauherren bzw. des Planers beim Bauamt der Gemeinde.

Ebenso geändert wurde, dass der Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken einschl. der Errichtung von Dachgauben nur noch anzeigepflichtig ist. Wie Erster Bürgermeister Werner Endres und Bauamtsleiter Wolfgang Hebenstreit in der Sitzung ausführten, werden daher zukünftig die Errichtung von Dachgauben und Dachgeschossausbauten nicht mehr im Bau- und Umweltausschuss behandelt, da das gemeindliche Einvernehmen nicht mehr notwendig ist. Bezüglich dem Bauen weisen wir darauf hin, dass die Anzeigepflicht aber trotzdem besteht.

Eine weitere Änderung der Bayerischen Bauordnung betrifft die Pflicht zur Errichtung von Kinderspielplätzen bei Mehrfamilienhäusern sowie die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen. Hier wird die zukünftige Regelung von der entsprechenden gemeindlichen Satzung abhängen. Wie in der Sitzung erläutert wurde, wird der Marktgemeinderat in einer der nächsten Sitzungen über die entsprechende Stellplatzsatzung Beschluss fassen.

Wie in der Sitzung ausgeführt wurde, steht das Bauamt des Rathauses gerne für weitere Fragen den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.