Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von rund 0,51 ha. Derzeit ist das Grundstück nicht be-baut und liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Der Änderungsbereich befindet sich im direkten Anschluss an das bereits vorhandene Gewerbegebiet „Gewerbepark Ost“, zwischen dem Hauptort Dietmannsried und dem Gemeindeteil Überbach gele-gen, und umfasst Teilflächen der Flurnummern 802, 806/3, 803/5 und 803/3, jeweils Gemarkung Überbach. Der Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan. Im Anschluss an das be-reits bestehende Gewerbegebiet „Gewerbepark Ost-I“ des Marktes Dietmannsried, wird die Erwei-terung der Produktionsstätte in Richtung Nordosten um eine weitere Produktionshalle geplant. Da sich auf der derzeitigen Gewerbefläche keine ausreichenden Erweiterungsmöglichkeiten in dem beabsichtigten Maße befinden, soll die neue Produktionshalle auf einem Teilbereich der angrenzen-den landwirtschaftlichen Nutzfläche – Flurstück 802, Gemarkung Überbach, errichtet werden.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht.
Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behör-den und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. In seiner Sitzung vom 26.03.2026 hat der Marktgemeinderat auch den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 05.02.2026 beschlossen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, und Textteil einschließlich Begründung und Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS Consult GmbH aus Memmingen in der Fassung vom 26.03.2026 kann auf der Homepage des Marktes Dietmannsried www.dietmannsried.de/rathaus/gemeindliche-planungen/laufende-bauleitverfahren.html im Zeitraum vom 02.04.2026 bis einschließlich 17.04.2026 abgerufen werden. Zusätzlich zur Veröf-fentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus des Marktes Dietmannsried, Rathausplatz 3, 87463 Dietmannsried, Zimmer 27, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu Jedermanns Ein-sicht öffentlich aus. Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Gleichzeitig besteht Gele-genheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Stellungnahmen können elektronisch abge-geben werden. Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Rathaus zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich.
Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stel-lungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. Es wird darauf hingewie-sen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbe-reitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.


