In seiner Sitzung am 28.04.2026 hat der Marktgemeinderat den Entwurf Bebauungsplan „Gewerbepark Ost-I, 3. Änderung und Erweiterung“ mit textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften, der Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 28.04.2026 gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbepark Ost-I, 3. Änderung und Erweiterung“ mit textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 28.04.2026 sowie alle eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB können auf der Homepage des Marktes Dietmannsried abgerufen werden unter: www.dietmannsried.de/index.php/laufende_Verfahren.html . Ergänzend liegen die Unterlagen im Rathaus des Marktes Dietmannsried, Rathausplatz 3, 87463 Dietmannsried, Zimmer 27, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zeitraum vom 08.05.2026 bis einschließlich 08.06.2026 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind Montag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.
Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Eine umfassende Betrachtung aller relevanten Schutzgütern ist im Umweltbericht (Stand 28.04.2026) enthalten.
Zudem liegen folgende umweltrelevanten Fachgutachten vor:
- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, LARS consult Memmingen, Stand 03.03.2026
Ergänzend wurden im Zuge der frühzeitigen Beteiligung folgende umweltrelevante Stellungnahmen abgegeben die in der Entwurfsplanung berücksichtigt wurden:
| Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
| Mensch | • Anregungen Immissionsschutz: die Festsetzungen aus dem angrenzenden Bebauungsplan bzgl. der Schalleistungspegel sollte übernommen werden |
| Tiere und Pflanzen | • Redaktionelle Anmerkungen zum Umweltbericht sowie der Hinweis auf die Konkretisierung der Ausgleichserfordernis / Abbuchung Ökokonto |
| Boden | • Keine Altlastverdachtsflächen bekannt |
| • Der Bewertung der Bödengüte wird zugestimmt | |
| • Hinweis auf Grünlandzahl, hohe landwirtschaftliche Wertigkeit | |
| Wasser | • Hinweis zur ordnungsgemäßen Wasserver- und Entsorgung |
| • Empfehlung zur ordnungsgemäßen Versickerung des Niederschlagswassers über den bewachsenen Oberboden sowie wo nicht möglich einer Ableitung in einen Vorfluter | |
| • Empfehlung zur frühzeitigen Ermittlung der Notwendigkeit einer Regenrückhaltung | |
| • Hinweis, dass keine Oberflächengewässer bzw. keine rechnerisch ermittelten Überschwemmungsgebiete oder Erkenntnisse über abgelaufene Hochwasser- bzw. Starkregenereignisse bekannt sind | |
| • Hinweis auf potenzielle Gefahr von wild abfließendem Wasser/ Sturzfluten bei lokalen Unwettern |
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)
gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.


