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Dietmannsried

im Allgäu.

Bebauungsplan Gewerbepark Ost IV als Satzung beschlossen

n der letzten Sitzung des Marktgemeinderates hat dieser das förmlich durchgeführte Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan „Gewerbepark Ost IV“ beraten und den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan Gewerbepark Ost IV wurde als Satzung beschlossen

Nach der bereits durchgeführten, vorgezogenen Beteiligung wurde nun ein weiteres Mal gesamt 38 Behörden und Träger öffentlicher Belange angehört. Viele Rückmeldungen der Behörden waren deckungsgleich mit den Erstrückmeldungen. Wie Erster Bürgermeister Werner Endres in der Sitzung erläuterte, brachten das Beteiligungsverfahren keine wesentlichen Änderungen des Bebauungsplanes. Ebenso wurden die Aufnahme der Duldungsverpflichtungen, wie auch die Festsetzung der Ausgleichsmaßnahmen und der Aufnahme der Anregungen aus der Jägerschaft begrüßt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte unter Berücksichtigung einer klimaangepassten Bebauung sowie auch einer klimabewussten Erschließung mit Regenwasserbewirtschaftung etc. Auch enthält die jetzige Satzung wesentliche Festsetzungen der Verringerung des Grundstücksanteils für Stellplätze, Begrünung von Flachdächern, PV Nutzungen und Fassadengestaltungen.

Nach Vorstellung der Rahmenbedingungen beschloss der Marktgemeinderat den Bebauungsplan als Satzung und somit Baurecht für die zukunftsweisende, langfristige Ausrichtung der gewerblichen Angebote in unserer Gemeinde.Die Präsentation der Sitzung ist hier abrufbar.