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Dietmannsried

im Allgäu.

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Bekanntgabe der Bodenrichtwerte für Baugrundstücke (ohne Bebauung) und Boden-richtwerte für Flächen der Landwirtschaft – Grünland - zum Stichtag 01.01.2026

Nach § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Oberallgäu die Bodenrichtwerte für baureifes Land ohne Bebauung ermittelt.

 

Die Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten, die Bodenrichtwertlisten und die Bodenrichtwertkarten werden nun einen Monat lang vom 29.06.2026 bis 31.07.2026 öffentlich bei der Gemeinde ausgelegt (§ 12 Abs. 2 der Verordnung über die Gutachterausschüsse). 
Sie können in diesem Zeitraum im Zimmer 25 (2. Stock) während der allgemeinen Dienststunden (Montag von 08.00- 18.00 Uhr und Dienstag bis Freitag von 08:00 – 12.00 Uhr) eingesehen werden. 

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung, sodass aus ihnen keine Rechtsansprüche abgeleitet werden können. Sie sind in erster Linie Orientierungsdaten und dienen zur Verbesserung der Transparenz des Grundstücksmarktes.

Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Oberallgäu in Sonthofen, Oberallgäuer Platz 2, Zimmer-Nr. 2.22 (ehem. Sparkassengebäude), Tel. Nr. 08321-6123011.

Nach Veröffentlichung bei den Gemeinden können Auskünfte über die aktuellen Bodenrichtwerte gebührenfrei über bodenrichtwerte.bayern.de (BayernAtlas) abgerufen werden.