Haushaltssatzung des Marktes Dietmannsried für das Haushaltsjahr 2026.
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit Euro 23.578.000
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit Euro 17.397.500
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen sind in Höhe von 2.077.000 Euro vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1.) Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 310 v. H.
b) für die Grundstücke 330 v. H.
2.) Gewerbesteuer 330 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.000.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde in der Gemeindeverwaltung Dietmannsried niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 GO) und zur Einsicht während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung).
Dort liegt auch der Haushaltsplan gem. Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung während des ganzen Jahres öffentlich auf.
Das Landratsamt Oberallgäu in Sonthofen hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.03.2026, Az. SG 15-941-780119 den in § 2 festgesetzten Gesamtbetrag an Kreditaufnahmen für Investitonen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. Art. 71 Abs. 2 GO rechtsaufsichtlich genehmigt.
Dietmannsried, den 16. März 2026
Markt Dietmannsried
gez.
Werner Endres
Erster Bürgermeister

