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Dietmannsried

im Allgäu.

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Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Marktes Dietmannsried für das Jahr 2026

Haushaltssatzung des Marktes Dietmannsried für das Haushaltsjahr 2026.

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit    Euro    23.578.000

und

im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit    Euro    17.397.500
ab.

§ 2

Kreditaufnahmen sind in Höhe von 2.077.000 Euro vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt 
festgesetzt:

1.)    Grundsteuer

a)    für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe    310 v. H.
b)    für die Grundstücke    330 v. H.            

2.)    Gewerbesteuer    330 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.000.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

 

 

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde in der Gemeindeverwaltung Dietmannsried niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 GO) und zur Einsicht während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung). 
Dort liegt auch der Haushaltsplan gem. Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung während des ganzen Jahres öffentlich auf.
Das Landratsamt Oberallgäu in Sonthofen hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.03.2026, Az. SG 15-941-780119 den in § 2 festgesetzten Gesamtbetrag an Kreditaufnahmen für Investitonen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. Art. 71 Abs. 2 GO rechtsaufsichtlich genehmigt.

 

Dietmannsried, den 16. März 2026


Markt Dietmannsried

gez.

Werner Endres
Erster Bürgermeister