Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:
Markt Dietmannsried, Rathausplatz 3, 87463 Dietmannsried
Zimmer: 04 Einwohnermeldeamt
Telefon: 08374 / 5820 - 21
E-Mail: einwohnermeldeamt@dietmannsried.de
Öffnungszeiten: Montag von 08.00 – 18.00 Uhr und
Dienstag bis Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr