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Dietmannsried

im Allgäu.

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Bekanntmachung und Veröffentlichungen des Zweckverbandes Abwasserverband Kempten (Allgäu)

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Abwasserverband Kempten (Allgäu) für das Wirtschaftsjahr 2026 vom 09.02.2026


I.
Auf Grund der Art. 40 Abs. 1 und 2 sowie des Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) und § 19 der Verbandssatzung erlässt der Abwasserverband Kempten (Allgäu) folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird festgesetzt

im ERFOLGSPLAN

    in den Erträgen und
    Aufwendungen mit    9.823.400,00 €

und
im VERMÖGENSPLAN

    in den Einnahmen und
    Ausgaben mit    16.357.868,00 €

§ 2

Kredite für Investitionen sind in Höhe von 9.600.000 € vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan sind in Höhe von 8.150.000 € vorgesehen.

§ 4

1)    Der durch Investitionszuweisungen und -zuschüsse, Kredite sowie sonstige Erträge nicht gedeckte Umlagebedarf beträgt:

    1.    für den ERFOLGSPLAN
    Betriebskosten        8.754.320,00 €
    Darlehenszinsen    547.613,00 €

    2. für den VERMÖGENSPLAN    
        Investitionen        3.516.000,00 €
        Darlehenstilgung        2.506.868,00 €


2)    Die Umlegung des ungedeckten Finanzbedarfs auf die Verbandsmitglieder
    erfolgt:

    a) für den ERFOLGSPLAN nach § 20 Ziffer 2.1.1, 2.1.2 und 2.1.3
der Verbandssatzung

    b) für den VERMÖGENSPLAN nach § 20 Ziffer 1.1.1, 1.1.2 und 2.1.3
der Verbandssatzung.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Wirtschaftsplan wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Kempten (Allgäu), 09.02.2026
Zweckverband Abwasserverband Kempten (Allgäu)

Thomas Kiechle
Oberbürgermeister
Verbandsvorsitzender

II.

Die Regierung von Schwaben hat mit Schreiben vom 05.02.26 Gz: RvS-SG12-1444-22/24/5 den in § 2 festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in einer Höhe von 9.600.000 € sowie den in § 3 festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 8.150.000 € genehmigt.


III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt vom Tage dieser Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung der Haushaltsatzung bei der Geschäftsstelle des Abwasserverbandes Kempten (Allgäu), Griesösch 1, Lauben während der Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf.