I.
Auf Grund der Art. 40 Abs. 1 und 2 sowie des Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) und § 19 der Verbandssatzung erlässt der Abwasserverband Kempten (Allgäu) folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird festgesetzt
im ERFOLGSPLAN
in den Erträgen und
Aufwendungen mit 9.823.400,00 €
und
im VERMÖGENSPLAN
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 16.357.868,00 €
§ 2
Kredite für Investitionen sind in Höhe von 9.600.000 € vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan sind in Höhe von 8.150.000 € vorgesehen.
§ 4
1) Der durch Investitionszuweisungen und -zuschüsse, Kredite sowie sonstige Erträge nicht gedeckte Umlagebedarf beträgt:
1. für den ERFOLGSPLAN
Betriebskosten 8.754.320,00 €
Darlehenszinsen 547.613,00 €
2. für den VERMÖGENSPLAN
Investitionen 3.516.000,00 €
Darlehenstilgung 2.506.868,00 €
2) Die Umlegung des ungedeckten Finanzbedarfs auf die Verbandsmitglieder
erfolgt:
a) für den ERFOLGSPLAN nach § 20 Ziffer 2.1.1, 2.1.2 und 2.1.3
der Verbandssatzung
b) für den VERMÖGENSPLAN nach § 20 Ziffer 1.1.1, 1.1.2 und 2.1.3
der Verbandssatzung.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Wirtschaftsplan wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Kempten (Allgäu), 09.02.2026
Zweckverband Abwasserverband Kempten (Allgäu)
Thomas Kiechle
Oberbürgermeister
Verbandsvorsitzender
II.
Die Regierung von Schwaben hat mit Schreiben vom 05.02.26 Gz: RvS-SG12-1444-22/24/5 den in § 2 festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in einer Höhe von 9.600.000 € sowie den in § 3 festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 8.150.000 € genehmigt.
III.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt vom Tage dieser Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung der Haushaltsatzung bei der Geschäftsstelle des Abwasserverbandes Kempten (Allgäu), Griesösch 1, Lauben während der Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf.

