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Dietmannsried

im Allgäu.

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Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Batteriespeicher Langenzeil“

In seiner Sitzung am 30.10.2025 hat der Marktgemeinderat des Marktes Dietmannsried beschlos-sen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Batteriespeicher Langenzeil“ aufzustellen.

 

Das Plangebiet befindet sich im südlichen Bereich des Gemeindegebiets des Marktes Dietmannsried, östlich der Bundesautobahn A7 und umfasst jeweils Teilbereiche der Flurnummern 836, 836/2 und 928/2, alle Gemarkung Überbach. Der vorhabensbezogene Bebauungsplan umfasst eine Flä-che von ca. 1.250 m². Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht.

 

Lageplan. Ohne Maßstab.

In seiner Sitzung hat der Marktgemeinderat auch den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 14.10.2025 beschlossen. Ergänzend hat der Marktgemeinderat beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Die o. a. Unterlagen sowie die Begründung liegen zu jedermanns Einsicht im Rathaus des Marktes Dietmannsried, Bauamt, Zimmer 27, während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Zeit vom 

17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025

öffentlich aus.

Die Rathaus-Öffnungszeiten sind: 
Montag:         8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag - Freitag:     8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Während dem o. a. Zeitraum besteht die Möglichkeit sich anhand der o.a. Unterlagen zu informie-ren. Es besteht auch die Möglichkeit zur Erörterung und zur Stellungnahme zu den Unterlagen. 

Weiterhin können die Unterlagen auch auf der Homepage des Marktes Dietmannsried unter 
www.dietmannsried.de/rathaus/gemeindliche-planungen/laufende-bauleitverfahren.html
abgerufen werden. 

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stel-lungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Parallel mit der Veröffentlichung findet die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Trä-ger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB aufgrund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absen-derangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.