Diesbezüglich hatten die Steuerpflichtigen bis zum 30.04.2023 entsprechende Erklärungen für ihre Gebäude und Grundstücke bei den Finanzämtern abzugeben. Aufgrund der gemachten Erklärungen erlässt das Fi-nanzamt neue Grundsteuermessbetragsbescheide, die zur Veranlagung der Grundsteuer ab 01.01.2025 dienen.
Wir möchten Sie an dieser Stelle nochmals bitten, die entsprechenden neuen Messbetragsbescheide zu überprüfen und bei Unstimmigkeiten ggf. Kontakt mit Ihrem Finanzamt aufzunehmen. Diese Prüfung ist deshalb wichtig, da die Grundlagen für den Grundsteuerbescheid ab 2025 verwendet werden. Sollten Sie noch keine Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben haben, sollte dies unverzüglich veranlasst werden.
Mit der Prüfung Ihrer Grundlagenbescheide vermeiden Sie im kommenden Jahr ggf. unnötige Zahlungserhebungen und Einspruchsverfahren. Für Ihre Mühe bedanken wir uns recht herzlich.