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Dietmannsried

im Allgäu.

Friedhof Dietmannsried: Marktgemeinderat berät Konzept der Urnengräber und der Gebührensituation

Neue Gebührensatzung ab 01.01.2024

Die Bestattungsformen im Friedhof Dietmannsried sollen weiterentwickelt werden - ebenso wurden die Gebühren angepasst.
©Markt Dietmannsried

Mit den gemeindlichen Friedhofs- und Bestattungsgebühren befasste sich der Marktgemeinderat in seiner Sitzung im November. Erster Bürgermeister Werner Endres erläuterte die Veränderung der Bestattungsformen der letzten Jahre. Aufgrund der erheblichen Zunahme der Urnenbestattungen wird versucht, die Urnengräber in die aufgelassenen Einzel- und Doppelgräber zu integrieren. Im neuen Friedhofsteil in Dietmannsried wurden diesbezüglich weitere Gräber angelegt. Wie vom Gremium angemerkt wurde, hat der Friedhof einen guten optischen Gesamteindruck, bei welchem die Integration der bisherigen Urnengräber sehr gelungen ist. Wie in der Sitzung weiter erläutert wurde, sollen die Bestattungsformen „Urnengrabanlage und Urnengemeinschaftsgrab“ weiterentwickelt werden. Aufgrund der aktuellen Bestattungszahlen kann man davon ausgehen, dass die nächsten Jahre nach diesen Bestattungsformen noch verstärkter nachgefragt wird. Im Zusammenhang mit dem Konzept der einzelnen Bestattungsformen wurden auch die einzelnen Gebühren beraten. Vom Marktgemeinderat wurde festgelegt, dass die Bestattungsgebühren für die Nutzung der Leichenhäuser, Friedhofswärter, Tätigkeit Leichenträger sowie die Kosten der Grabherstellung unverändert festgesetzt werden. Bezüglich den einzelnen Grabgebühren für die entsprechenden Nutzungszeiten wurde eine Neufestlegung vorgenommen. Zukünftig beträgt die Grabgebühr für die volle Nutzungszeit bei Einzelgräbern für Kinder 200 Euro, bei Einzelgräbern für Erwachsene 500 Euro sowie bei Doppelgräbern 700 Euro. Bei den Urnengräbern sowie bei der Urnengrabanlage wurde die entsprechende Gebühr auf 350 Euro, beim Urnengemeinschaftsgrab für die jeweilige Ruhefrist von 15 Jahren auf 300 Euro festgesetzt. Für die Friedhofsbenutzungsgebühren wurde eine Anpassung auf 22,50 Euro/Jahr vorgenommen.

Die neuen Gebührensätze gelten ab 01. Januar 2024.

Die entsprechende Gebührensatzung kann im Internet unter www.dietmannsried.de/rathaus/ortsrecht-satzungen.html sowie im Rathaus, Zimmer 13 eingesehen werden.