Wir bitten alle Steuerzahler, die noch keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, die fälligen Steuern auf ein Konto des Marktes zu überweisen.
Grund- und Gewerbesteuer, 1. Rate 2023
Die 1. Raten der Grund- und Gewerbesteuer 2023 sind am 15. Februar zur Zahlung fällig.