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Dietmannsried

im Allgäu.

Hinweise für Wasserverbraucher!

Die Gemeindeverwaltung weist alle Wasserverbraucher vor Beginn des Winters auf die Frostgefährdung und auf vorbeugende Maßnahmen hin.

Die Verbraucher sind für ihre Anlage selbst verantwortlich. Insbesondere wird zur Durchführung folgender Maßnahmen angehalten:

  1. Im Winter nicht benötigte Leitungen, z.B. Gartenleitungen oder Leitungen für Bodenräume, Garagen und Ställe, absperren und vollständig entleeren (Luftzutritt). Die Entleerungsventile sollten ständig geöffnet bleiben.
  2. Die Einführungssteile des Wasseranschlusses, den Wasserzählerraum und die Räume, in denen Verteilungsleitungen frei verlegt oder an Außenwänden installiert sind, sichern und abdichten, damit Luftzug vermieden wird (zerbrochene Scheiben reparieren, Türen abdichten, gegebenenfalls Heizung einrichten usw.).
  3. Besonders gefährdete Leitungsteile, wie Kellerleitungen, Ventile und Wasserzähler erforderlichenfalls in geeigneter Weise schützen (Stroh, Holzwolle, Glaswolle, Säcke, Schaumstoff).
  4. Absperreinrichtungen hinter dem Wasserzähler, im Keller und anderen frostgefährdeten Räumen auf dichten Abschluss und Beweglichkeit prüfen.
  5. Erscheinen die vorstehenden Maßnahmen als nicht ausreichend: Frostgefährdete Räume durch (Frostschutzgeräte mit Feuchtigkeitsschutz und thermostatischer Regelung) erwärmen oder Metall-Leitungen durch geeignete elektrische Heizbänder kleiner Leistung (mit Thermostat; Anschlussbedingungen beachten) schützen.
  6. Sind Schutzmaßnahmen nach Punkt 5 nicht möglich, so kann das Einfrieren von Teilstücken der Hausleitungen als letztes Mittel dadurch verhütet werden, dass am Ende des frostgefährdeten Teiles der Leitungen eine Dauerentnahme eingerichtet wird (Frostlauf). Diese Zapfstelle dauernd so weit geöffnet halten, dass das Wasser ständig in ausreichender Menge fließt! Bedenken Sie jedoch dabei: Trinkwasser ist kostbar! Erforderlichenfalls- z.B. bei Heizungsausfall, während entnahmeloser Zeiten oder bei Abwesenheit der Hausbewohner - sind die Hausleitungen sowie die angeschlossenen Geräte (z.B. Wasserspeicher) zu entleeren.
  7. Wasserzählerschächte in Vorgärten oder im Freigelände durch Einlegen von Glaswolle, von Stroh gefüllten Säcken oder dergleichen gegen Frosteinwirkung schützen. Der Dämmstoff kann auf herausnehmbarer Einlage (Holzbrett mit Griff) gelagert werden, damit Absperreinrichtungen und Zähler zugänglich bleiben. Etwaige Be- und Entlüftungen der Schächte sind abzudichten. Schachtdeckel säubern und einfetten.
  8. Schäden an der Anschlussleitung und an der Wasserzählanlage unverzüglich der Gemeindeverwaltung melden.
  9. Für das Beseitigen von Schäden hinter der Zählanlage bitte den Installateur beauftragen.
  10. Bauwasseranschlüsse sind im oberirdischen Teil besonders sorgfältig zu isolieren. Es empfiehlt sich, die Hausanschlussleitungen am Ende des Arbeitstages abzusperren (Wasserschieber sperren) und die Leitung so gut wie möglich zu entleeren.