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Dietmannsried

im Allgäu.

Informationsschreiben Gewässerrandstreifen Vorveröffentlichung der Gebietskulisse – Landkreis Oberallgäu und Stadt Kempten

Als ein Ergebnis des Volksbegehrens „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen“ finden aktuell bayernweit Kartierungen zur Erstellung einer Gewässerrandstreifenkulisse durch die Wasserwirtschaftsverwaltung statt.

Als ein Ergebnis des Volksbegehrens „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen“ finden aktuell bayernweit Kartierungen zur Erstellung einer Gewässerrandstreifenkulisse durch die Wasserwirtschaftsverwaltung statt. Diese Kulisse dient den Landwirtinnen und Landwirten als Orientierungshilfe und soll in Fällen, in denen auf den ersten Blick keine eindeutige Einstufung der Gewässer möglich ist, für Klarheit und Sicherheit sorgen.

Seit Kurzem ist die Kartierung der Gewässer im Landkreis Oberallgäu und in der Stadt Kempten abgeschlossen. Diese wurden durch Mitarbeitende des Wasserwirtschaftsamtes Kempten vor Ort individuell begutachtet und anhand einheitlicher Kriterien eingestuft. In den letzten Monaten wurden rund 4300 km Gewässer 3. Ordnung begangen und hinsichtlich einer Ge-wässerrandstreifenpflicht untersucht. Diese Prüfung ergab, dass ca. 90 % der untersuchten Gewässer randstreifenpflichtig sind.

Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Anlage von Gewässerrandstreifen bereits seit der Ände-rung des Bayerischen Naturschutzgesetzes zum 01. August 2019. Laut Art. 16 Abs. 1 Bay-NatSchG ist auf einem mindestens 5 Meter breiten Streifen die garten- und ackerbauliche Nutzung „entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer“ verboten. Betroffene Landwirtinnen und Landwirte müssen bereits heute an eindeutig erkenn-baren natürlichen Gewässern einen Gewässerrandstreifen einhalten. An künstlichen Gewässern, Be- und Entwässerungsgräben, Straßenseitengräben, „grünen Gräben“ ohne Wasserführung und mit eindeutigem Grasbewuchs sowie Verrohrungen sind hingegen keine Gewässerrandstreifen erforderlich.

An den natürlichen Gewässern 1. und 2. Ordnung, wie Rottach oder Iller, sind auf staatlichen Grundstücken 10 Meter Gewässerrandstreifen einzuhalten.

Seit dem 01.02.2024 stehen die Kartenentwürfe für jedes Gemeindegebiet des Landkreises Oberallgäu und der Stadt Kempten auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamtes Kemp-ten Gewässerrandstreifen - Wasserwirtschaftsamt Kempten zur freien Einsicht zur Verfügung. Ab dem Tag der Veröffentlichung besteht für Grundstücksbesitzerinnen und –besitzer die Möglichkeit, Einwendungen innerhalb einer sechswöchigen Frist in schriftlicher Form an Gewaesserrandstreifen@wwa-ke.bayern.de oder an die Poststelle des Wasserwirtschaftsam-tes Kempten zu senden. Das Ende der Einwendefrist ist am 14.03.2024.