Im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses sollte man nach 20.00 Uhr alle lärmintensiven Tätigkeiten unterlassen. Bitte denken Sie bei der Ausführung der privaten Haus- und Gartenarbeiten zudem an das besondere Mittagsruhebedürfnis bzw. die Ruhephase von Kleinkindern sowie kranken Mitmenschen und verzichten Sie von 12.00 bis 14.00 Uhr auf Verrichtungen, die als Lärmbelästigungen wahrgenommen werden.
Wir empfehlen bei auftretenden Problemen zunächst den direkten Weg. Durch ein besonnenes Gespräch mit dem Nachbarn lässt sich unter Umständen mehr erreichen, als über die Einschaltung von Behörden, die Androhung rechtlicher Schritte oder aber die Durchsetzung einer Rechtsposition.
Wer ausnahmsweise aus einem triftigem Grund diese gängigen Ruhezeiten tangiert, sollte dies dem/den Betroffenen vorher ankündigen. Von einem funktionierenden Miteinander profitieren schließlich alle Seiten. Sensibilität, Anstand und Rücksichtnahme können viel Positives bewirken.