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Dietmannsried

im Allgäu.

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Marktgemeinderat berät über Bebauungspläne

In der letzten Sitzung des Marktgemeinderates hat dieser diverse Bebauungsplanänderungen beraten.

©Markt Dietmannsried

Wie bereits vorausgegangen berichtet, können im Abstand von 200 Meter zu Bundesautobahnen PV-Freiflächenanlagen ohne Absprache mit der Gemeinde und ohne Genehmigung errichtet werden. Auch in unserer Gemeinde entstehen diesbezüglich weitere Anlagen. Nach Mitteilung der Vorhabensträger sollen bei einer Anlage diese mit einem Batteriespeicher ergänzt werden. Grundsätzlich stellen die Batteriespeicher eine wichtige Funktion zur Speicherung und Stabilisierung des Stromnetzes dar. Da die Batteriespeicheranlagen nicht in die Genehmigungsfreiheit fallen, hat der Marktgemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen und im ersten Verfahren die frühzeitige Behörden- und Bürgerbeteiligung durchgeführt. Erster Bürgermeister Werner Endres informierte die Mitglieder des Marktgemeinderates über die eingegangenen Stellungnahmen. Nach Beratung der Abwägungen wurde der Bebauungsplan und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes in ein weiteres Auslegungsverfahren gegeben.

Auch im Gewerbepark Ost soll eine östliche Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Ost I“ erfolgen. Auch hier wurden in den letzten Wochen im Rahmen der frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung die Stellungnahmen abgefragt. Erster Bürgermeister Werner Endres erläuterte diese ebenso dem Gremium. Nach Kenntnisnahme der Stellungen wurde einstimmig festgelegt, die Bebauungsplanerweiterung in das nächste förmliche Verfahren zu übergeben.

Für den Bereich der Einbeziehungssatzung „Zur Grotte 6 – Ortsteil Schrattenbach“ wurde der Satzungsbeschluss und somit die Rechtskraft beschlossen.

Die Sitzungsinhalte können wie bisher unter
www.dietmannsried.de/rathaus/gemeindeorgane/sitzungen/beschluesse.html 
im Internetauftritt der Gemeinde eingesehen werden.