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Dietmannsried

im Allgäu.

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Marktgemeinderat beschließt Neukalkulation der Wasser- und Entwässerungsgebühren

Der Marktgemeinderat hat in seiner letzten Sitzung über die Neukalkulation der Wasser- und Entwässerungsgebühren beraten.

Nachdem bereits eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 21.05.2026 erfolgte, wurden die Kalkulationsgrundlagen von der Verwaltung nochmals dargelegt. Wie Erster Bürgermeister Werner Endres eingangs erwähnte, zeigt sich gerade in diesen heißen Tagen die Wichtigkeit der Sicherstellung der Versorgungseinrichtungen und das Auswirken der Investitionen in die Anlagen in der Vergangenheit. Ebenso wurden die Vergleichsgebühren der umliegenden Gemeinden und der bayernweite Durchschnitt dargelegt.

Die einzelnen Kalkulationspunkte in den kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung der Investitionen), Betriebskosten, Personalkosten sowie der allgemeine, technische Betriebsaufwand, wurden für die Kalkulationsjahre 2027 bis 2029 und in den Ergebnissen für die Jahre 2022 bis 2025 ausführlich erläutert. Für die Jahre 2027 bis 2029 ergibt sich eine Anpassung der jeweils drei Gebührenarten in Wassergebühr, Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr.

Ebenso wurden die Auswirkungen der Gebührenanpassung für die Bürgerinnen und Bürger an Beispielfällen dargelegt. Auch nach Durchführung der Neukalkulation stellten die Mitglieder des Marktgemeinderates fest, dass die Gebührenanhebung zur Abdeckung der Kosten notwendig, aber im Hinblick auf die Vergleichsgebühren immer noch „moderat“ ausfällt. Erster Bürgermeister Werner Endres ging nochmals auf das Kostenverhalten und die Bemühungen ein, die Ansätze im Kostenbereich einzuhalten. Dennoch gibt es aufgrund unerwarteter Ereignisse immer wieder „Ausreißer“ in den Positionen.

Vom Marktgemeinderat wurde einstimmig festgelegt, die Gebühren ab 01.01.2027 wie folgt festzulegen: Wassergebühr 1,35 €/cbm/netto, Schmutzwassergebühr 1,80 €/cbm/brutto, Niederschlagswassergebühr 0,49 €/GAB/brutto.

Ebenso wurde vom Marktgemeinderat beschlossen, den Abrechnungszeitraum auf das Kalenderjahr anzupassen. Aus diesem Grunde erfolgt eine entsprechende Zwischenablesung ab 31.12.2026. Die neuen Gebühren wurden in die entsprechenden Beitrags- und Gebührensatzungen überführt.

Die Sitzungspräsentation kann unter www.dietmannsried.de/rathaus/gemeindeorgane/sitzungen/beschluesse.html eingesehen werden.