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Dietmannsried

im Allgäu.

Marktgemeinderat senkt Hebesätze der Grundsteuer A und B ab 2025

Der Marktgemeinderat hat in seiner letzten Sitzung die Senkung der Hebesätze für die gemeindlichen Realsteuern Grundsteuer A und Grundsteuer B ab 01.01.2025 beschlossen. Wie bereits mehrfach berichtet, sieht das vom Bayerischen Landtag beschlossene Grundsteuergesetz eine Neubewertung der Grundstücke vor. Auf-grund dieser Neubewertung durch das Finanzamt kommt es zu teils erheblichen Veränderungen der sogenannten Messbeträge. Der Marktgemeinderat hat sich daher mit den Auswirkungen für die Marktgemeinde und deren Bürgerinnen und Bürger befasst.

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B werden ab 2025 gesenkt
©Markt Dietmannsried

Wie in der Sitzung durch Ersten Bürgermeister Werner Endres erläutert wurde, war bei der Neufestsetzung durch die Bundes- und Landespolitik die generelle Absicht, dass die Neuregelung „aufkommensneutral“ umgesetzt werden soll. Da der Hebesatz für alle Grundstücke und nicht individuell festgelegt werden kann, wurde in zahlreichen Berechnungsbeispielen vorgestellt, wie sich die Auswirkungen und letztendlich die Aufkommensneutralität für die Gemeine umsetzen lassen. Wie in der Sitzung berichtet wurde, würde die Gemeinde bei unverändertem Hebesatz ca. 230.000 Euro Mehreinnahmen erzielen. Dies würde jedoch ebenso bedeuten, dass über die Hälfte der Steuerpflichtigen erhebliche Mehrbelastungen zu tragen hätten. Von Seiten des Ersten Bürgermeisters und der Verwaltung wurde daher eine Senkung der Messbeträge vorgeschlagen, um gerade in der jetzigen schwierigen wirtschaftlichen Situation den Bürgerinnen und Bürgern entgegenzukommen. Gleichfalls ist jedoch zu beachten, so Erster Bürgermeister Werner Endres in der Sitzung, dass auch auf die Gemeinde im kommenden Jahr eine schwierige Haushaltssituation zukommt.

In der Beratung und Diskussion waren sich alle Marktgemeinderäte einig, dass eine Senkung erfolgen sollte und der dargelegte Vorschlag ein gutes Vorgehen und ein Zeichen des „Miteinanders“ darstellt. Aus diesem Grunde hat der Marktgemeinderat einstimmig die Hebesätze um jeweils 40 v. H. gesenkt, sodass ab dem 01.01.2025 der Hebesatz der Grundsteuer A bei 310 v. H. liegt, der Hebesatz der Grundsteuer B bei 330 v. H.

Der Versand der Grundsteuerbescheide erfolgt im Januar 2025. In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass die bereits erfolgten Berechnungen des Grundsteuermessbetrages (Bescheid des Finanzamtes) auf Rich-tigkeit kontrolliert werden sollten, da dieser die Grundlage für die Grundsteuerfest-setzung der Gemeinde ist.