Wie Sie in der Vergangenheit aus der Presse entnehmen konnten, bestehen seit dem Jahre 2020 unterschiedliche Meinungen hinsichtlich der Erweiterung der Kindertageseinrichtung St. Blasius zwischen dem Träger (Katholische Kirchenstiftung St. Blasius und KiTa-Zentrum St. Simpert Augsburg) und dem Markt Dietmannsried. Nach einem Informationsgespräch mit dem Träger am 15. September 2026 befasste sich der Marktgemeinderat mit dem Fortgang der Angelegenheit. Nachdem keine neuen Erkenntnisse hinsichtlich der offenen Fragen der Gemeinde vorhanden waren, vertrat der Marktgemeinderat einstimmig die Auffassung, die Übernahme der Betriebsträgerschaft des Kindergartens St. Blasius anzustreben. Durch die-se Maßnahme entstehen für keine Beteiligten Nachteile und durch eine Zusammenlegung von Betrieb und ggf. Bau können Synergieeffekte genutzt werden. In einem Presseartikel am Donnerstag, 22. Oktober 2026 veröffentliche das KiTa-Zentrum St. Simpert als Vertreter des Betriebsträgers ihre Sichtweise zu den Gründen der Kündigung, welche aus Sicht der Ge-meinde nicht richtig sind und deshalb an dieser Stelle auch nochmals Bezug genommen wird.
Für die Verantwortlichen der Gemeinde ist es mehr als verwunderlich, dass in der Stellung-nahme des KiTa-Zentrums erläutert wird, dass das im Jahr 2020 vorgelegte Vorkonzept nicht an den Betriebsträger weitergegeben wurde. Das von der Gemeinde erstellte Vorkonzept war im Erstantrag an die Kirchenstiftung St. Blasius enthalten, war Gegenstand der Gespräche mit dem damaligen Kirchenpfleger im Juni 2020 und ebenso mit der Einrichtungsleitung im September 2020. Schriftlich übermittelt wurden die Erstplanung sowie das Vorkonzept am 20. August 2021 und 13. September 2021. Ebenso macht der Betriebsträger für die Verzögerun-gen die Gemeinde verantwortlich. Hierzu kann man ausführen, dass nach Vorstellung der Gemeinde ein Planungsprozess immer mit der Begutachtung verschiedener Ausführungsvarianten verbunden ist. Dies ist im Protokoll der Baubesprechung, bei der auch Vertreter der Kirchenstiftung und des KiTa-Zentrums St. Simpert anwesend waren, im September 2024 gut nachzulesen. In der ersten Vorstellung der Planung im Marktgemeinderat am 03. Juni 2025 (vier Jahre Planungszeit durch das KiTa-Zentrum St. Simpert!) wurden durch den Marktgemeinderat verschiedene Fragen hinsichtlich der Kostenhöhe, der Essensräume, einer mit hohen Kosten verbundenen Baustraße und der gewählten Ausführung in Beton gestellt. Ob-wohl der Planer des KiTa-Zentrums mitanwesend war, wurden diese Fragen auch nochmals schriftlich im Juni 2025 übermittelt. Eine Rückantwort zu diesen offenen Themen steht bis zum heutigen Zeitpunkt aus. Dem Marktgemeinderat als Gesamtgremium hier den Vorwurf der Verzögerung vorzuwerfen, scheint sehr zweifelhaft.
Wie Sie sicherlich den Kinderzahlen entnehmen konnten, war die bisherige Unterbringung der Betreuungswünsche nur durch eine ausgelagerte Gruppe bzw. einem ausgelagerten Mehrzweckraum an der Kindertageseinrichtung St. Blasius möglich. Nach der jahrelangen Verzögerung der Baumaßnahme hatte sich das KiTa-Zentrum St. Simpert im Jahre 2022 dazu entschieden, die Containerlösung zu realisieren und die Kosten aufgrund des erheblichen Zeitverzugs zu übernehmen. Wie aus heiterem Himmel wurde der Gemeinde am 27. Januar 2026 mitgeteilt, dass die Kosten ab September 2026 nicht mehr durch das KiTa-Zentrum St. Sim-pert getragen werden können und die Containeranlage abgebaut oder in die Kostentragung der Gemeinde überführt werden soll. Zu diesem Zeitpunkt lief bereits das Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2026/2027 und es war absehbar, dass die Interimslösung weiterhin benötigt wird. Auf die gemeindliche Nachfrage, wo die überzähligen Kinder untergebracht werden sollen, gab es keinerlei Rückantwort durch den Betriebsträger. Deshalb entschied sich die Gemeinde, 90 % der Kosten zu übernehmen, um die Betreuung sicherzustellen.
Nach diesen vorgenannten Sachverhalten sehen wir es als Marktgemeinderat angebracht, als schon immer wesentlicher Kostenträger der Betriebskosten, auch die Verantwortung für Entscheidungen in der Einrichtung zu übernehmen. Deshalb ist es das einstimmige Ziel des Marktgemeinderates, ab 01.01.2027 die Einrichtung in Eigenregie zu übernehmen. Gleichzei-tig wurde der Träger und das KitA-Zentrum St. Simpert mit Schreiben vom 12.10.2026 gebeten, dass die entsprechenden Gespräche mit den Verantwortlichen der Einrichtung, mit den Eltern und mit allen Beteiligten unverzüglich durch die Gemeinde geführt werden können. Sobald diesbezüglich die Freigabe erfolgt, werden wir Ihnen weitere Informationen zukommen lassen. Es versteht sich an dieser Stelle von selbst, dass jegliche Beschäftigte und jeglicher Beschäftigter Bestandsschutz besitzen und weiterbeschäftigt werden. Gleiches gilt für die Betreuungsverträge, welche inhaltlich und finanziell auf die Gemeinde übergehen.
Für Fragen zum Betriebsübergang oder weiteren Fragen stehen Ihnen die Verantwortlichen der Gemeinde gerne zur Verfügung. Ebenso darf gerne in die Nachweise und schriftlichen Unterlagen zum Ablauf der vergangenen sechs Jahre Einsicht genommen werden.


