In Bayern werden jährlich rund 130.000 Bürgerinnen und Bürger nach einem ma-thematisch-statistischen Zufallsverfahren für die Befragung ausgewählt. Seit Jahresbeginn haben bereits etwa 65.000 Personen Auskunft gegeben. Bis zum Jahresende werden weitere ausgewählte Haushalte vom Bayerischen Landesamt für Statistik angeschrieben. Die Teilnahme am Mikrozensus ist nach dem Mikrozensusgesetz verpflichtend.
Die ausgewählten Haushalte erhalten ein Informationsschreiben des Bayerischen Landesamts für Statistik und können die Befragung online oder im Rahmen eines Telefoninterviews durchführen. Die Erhebung erfolgt unter strenger Wahrung des Datenschutzes. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und ausschließlich anonymisiert für statistische Zwecke ausgewertet.
Der Mikrozensus findet jährlich statt und ist von dem alle zehn Jahre durchgeführten Zensus zu unterscheiden. Während der Zensus insbesondere der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl dient, liefert der Mikrozensus regelmäßig aktuelle Daten über die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Bevölkerung.
Weitere Informationen zum Mikrozensus sind auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Statistik unter www.statistik.bayern.de erhältlich.

