Die 23. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Die 23. Änderung des Flächennutzungsplans kann einschließlich der Begründung mit Umweltbe-richt im Rathaus des Marktes Dietmannsried (Rathausplatz 3, 87463 Dietmannsried), Zimmer 27, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Flächennut-zungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flä-chennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, beim Markt einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Zudem ist die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung, Umweltbericht und der zusammen-fassenden Erklärung im Internet unter www.dietmannsried.de eingestellt und einsehbar.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvor-schriften und von Mängeln in der Abwägung sowie der Rechtsfolge des §215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeindegeltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

