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Dietmannsried

im Allgäu.

Öffentliche Bekanntmachung zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Reicholzried - Iller-straße Ost“

In seiner Sitzung am 11.03.2025 hat der Marktgemeinderat des Marktes Dietmannsried beschlossen, den Bebauungsplan mit Grünordnung „Reicholzried - Illerstraße Ost“ aufzustellen.

Lageplan mit Abgrenzung Geltungsbereich. Genordet. Ohne Maßstab.
©Markt Dietmannsried

Mit der Neuaufstellung des gegenständlichen Bebauungsplans möchte der Markt Dietmannsried der Deckung des örtlichen Bedarfs an Wohnbauflächen gerecht werden.  
Die Planung des allgemeinen Wohngebiets zwischen den bestehenden Siedlungsflächen soll die baurechtlichen Voraussetzungen für den Bau von rund 25 Baugrundstücken für Einfamilien- und Doppelhäuser sowie ein Mehrfamilienhaus schaffen. Maßgebliches Ziel ist die Bereitstellung von bedarfs- und generationengerechtem Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung. Der Wegzug junger Bürger und Familien aus Reicholzried und den umliegenden Weilern und Einzelgehöften soll vermieden und gleichzeitig adäquater Wohnraum für die ältere Bevölkerung geschaffen werden. Die funktionierende und gewachsene Dorfgemeinschaft von Reicholzried soll durch die Vergröße-rung gestärkt werden. Bedingt durch die Lage am Ortsrand ist das Plangebiet gut einsehbar, sodass ein besonderes Augenmerk auf eine stimmige Anbindung an die gewachsene Siedlungsfläche Reicholzrieds, einen harmonischen Übergang zur Landschaft und einen dorfgerechten Ortsrand gelegt wird.

Nachdem sich die Wohnbauentwicklung nicht bzw. nur teilweise aus dem Flächennutzungsplan ableitet, wird dieser im Parallelverfahren geändert.

Der Geltungsbereich liegt am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteiles Reicholzried und ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtsplan. Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von 2,27 ha. Er beinhaltet die Flurstücke Fl.Nr. 23/4, 29/1, 31, 32 und 149/3, sowie Teilflächen der Flurstücke Fl.Nr. 30, 32/3, 35/2, 148/3, 149, 149/4, 150 und 159 der Gemarkung Reicholzried.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht.
In seiner Sitzung hat der Marktgemeinderat auch den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 11.03.2025 beschlossen.
Ergänzend hat der Marktgemeinderat beschlossen, die frühzeitige Beteiligung durchzuführen.
Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zeitgleich die frühzeitige Beteiligung der Ämter und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Die o. a. Unterlagen sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht liegen zu jedermanns Ein-sicht im Rathaus des Marktes Dietmannsried während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Zeit vom

14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025

öffentlich aus.

Die Rathaus-Öffnungszeiten sind:
Montag:         8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag - Freitag:     8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Während dem o. a. Zeitraum besteht die Möglichkeit sich anhand der o.a. Unterlagen zu informie-ren. Es besteht auch die Möglichkeit zur Erörterung und zur Stellungnahme zu den Unterlagen.

Weiterhin können die Unterlagen auch auf der Homepage des Marktes Dietmannsried unter
www.dietmannsried.de/rathaus/gemeindliche-planungen/laufende-bauleitverfahren.html
abgerufen werden.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absen-derangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.