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Dietmannsried

im Allgäu.

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Pflicht zur Anmeldung von Hunden zur Hundesteuer

Zur allgemeinen Information für alle Hundebesitzer möchten wir dahingehend informieren, dass jeder Hund innerhalb der Marktgemeinde ab einem Alter von 4 Monaten angemeldet werden muss. Die Pflicht zur Anmeldung gilt auch dann, wenn der Hund nur vorübergehend in Besitz ist oder die Steuerschuld bereits bei einer anderen Gemeinde geleistet wurde. Sollte für einen abgegebenen oder verendeten Hund ein anderer Vierbeiner aufgenommen werden, bitten wir um entsprechende Ummeldung des Steuersachverhaltes.

 

Die Hundesteuer für den sogenannten Ersthund beträgt 40,00 Euro/Jahr, für jeden weiteren Hund 120,00 Euro pro Jahr. Bei Anmeldung eines Kampfhundes beträgt die Steuer 800,00 Euro/Jahr. 

Da in den nächsten Wochen der Abgleich zur Veranlagung der Hundesteuer erfolgt, bitten wir unterlassene Anmeldungen unverzüglich nachzuholen. Verstöße gegen die Meldepflicht können mit einer Geldbuße belegt werden. 

Für weitere Fragen zur Hundesteuerveranlagung steht Ihnen im Rathaus Frau Franziska Kling, Telefon: 08374/5820-43, E-Mail: franziska.kling@dietmannsried.de gerne zur Verfügung.