Zum Inhalte springen

Dietmannsried

im Allgäu.

Leichte Sprache Icon

Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) des Marktes Dietmannsried

Im Dezember 2024 hat der Bayerische Landtag das Erste und Zweite Modernisierungsgesetz Bayern beschlossen. Beide Gesetze enthalten Änderungen der Bayerischen Bauordnung. Ebenso ändern sich aufgrund der Beschlussfassung im Landtag ab Oktober 2025 die Regelungen im Stellplatzrecht.

Die vom Marktgemeinderat am 31.07.2025 beschlossene Satzung über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen (Stellplatzsatzung) tritt am 02.10.2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist die neue Stellplatzsatzung rechtswirksam und für alle entsprechenden Bauvorhaben verbindlich zu beachten. Die Satzung regelt unter anderem die Anzahl, Lage und Ausgestaltung von Stellplätzen, die im Zusammenhang mit baulichen Anlagen erforderlich sind. Die Stellplatzsatzung kann ab sofort während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus des Marktes Dietmannsried, Bauamt, Zimmer-Nr. 27, eingesehen werden. Darüber hinaus ist der Text der Satzung auf der Homepage des Marktes Dietmannsried unter www.dietmannsried.de/rathaus/ortsrecht-satzungen.html abrufbar. Bei Fragen zur Satzung steht Ihnen Herr Günther Stauffer, Telefon 08374/5820-32, gerne zur Verfügung.