An Allerheiligen, 1. November, am Volkstrauertag, 17. November, am Buß- und Bettag, 20. November und am Totensonntag, 24. November 2024, sind nach den Bestimmungen des Bayerischen Feiertagsgesetzes öffentliche Tanzveranstaltungen und alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen verboten, sofern dabei nicht ein entsprechend ernster Charakter gewahrt wird. Eine Befreiung hiervon ist auch für Halloween-Veranstaltungen nicht möglich.
Die Schutzbestimmungen des Feiertagsgesetzes gelten jeweils von 2 Uhr bis Mitternacht.