An Allerheiligen, 1. November, am Volkstrauertag, 15. November, am Buß- und Bettag, 18. November und am Totensonntag, 22. November 2026, sind nach den Bestimmungen des Bayerischen Feiertagsgesetzes öffentliche Tanzveranstaltungen und alle anderen der Unter-haltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen verboten, sofern dabei nicht ein entspre-chend ernster Charakter gewahrt wird. Eine Befreiung hiervon ist auch für Halloween-Veranstaltungen nicht möglich.
Die Schutzbestimmungen des Feiertagsgesetzes gelten jeweils von 2 Uhr bis Mitternacht.

