Im Wesentlichen trifft dies Bereiche, in denen fußläufiger Querungsverkehr erfolgt.
Die Beschränkung ist für folgende Bereiche eingerichtet:
- Einmündung Moosstraße/Lindenstraße/Gartenstraße/Reicholzrieder Straße
- Kreuzung Reicholzrieder Straße/Ampelbereich Krugzeller Straße
- Memminger Straße/Dietmarstraße
- Bahnhofstraße/Dietmarstraße
- Einmündung Carry-le-Rouet-Platz/Heisinger Straße/Ampelanlage
Bitte beachten Sie die neue Ausschilderung. Eine Änderung der Vorfahrten ist hiermit nicht verbunden. Hier gelten die bisherigen Regelungen. Die Beschränkung der Geschwindigkeit ist mit einer Zählung verbunden, damit im Herbst 2024 eine weitere Beratung in den Gremien erfolgen kann.