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Dietmannsried

im Allgäu.

Vollzug der Wassergesetze

inleitung von Niederschlagswasser aus dem Bereich der OA 24

Antragsteller: Landkreis Oberallgäu, Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen

 

I. Der Antragsteller beantragt im Rahmen der Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Bereich der OA 24 die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser in den Untergrund und vorhandene Vorfluter.

II. Das Vorhaben wird bekanntgemacht mit dem Hinweis, dass

  1. die Pläne für die beantragte wasserrechtliche Erlaubnis vom 06.02.2023 bis zum 07.03.2023 bei der Gemeinde, Zimmer-Nr. 25 während der Dienststunden, zur öffentlichen Einsicht ausliegen,
  2. die Antragsunterlagen auch unter www.oberallgaeu.org/landkreis-politik-kommunales-ehrenamt/oeffentliche-bekanntmachungen heruntergeladen werden können und
  3. jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde oder beim Landratsamt Oberallgäu Einwendungen gegen den Plan erheben kann,
  4. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können,
  5. a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
    b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.