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Dietmannsried

im Allgäu.

Vollzug der Wassergesetze; § 15 WHG Einleitung von Niederschlagswasser aus Verkehrs- und Grundstücksflächen in das Grundwasser

Der Markt Dietmannsried beantragt im Rahmen der Einleitung von Niederschlagswasser aus Verkehrs- und Grundstücksflächen die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser beim Landratsamt Oberallgäu.

Das Vorhaben wird bekanntgemacht mit folgenden Hinweisen:
Die Pläne für die beantragte wasserrechtliche Erlaubnis liegen in der Zeit vom 19.07.2024 bis zum 17.08.2024 bei der Gemeinde Dietmannsried im Bauamt während der Dienststunden zur öffentlichen Einsicht aus.


Sie können die Antragunterlagen auch unter https://www.oberallgaeu.org/landkreis-politik-kommunales-ehrenamt/oeffentliche-bekanntmachungen herunterladen.


Sollten Ihre Belange, durch das Vorhaben berührt werden, können Sie bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde oder beim Landratsamt Oberallgäu Einwendungen gegen den Plan erheben.
Bei dem Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Ebenso können verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben.
Die Personen, die Einwendungen erhoben haben können von dem Erörtungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.