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Dietmannsried

im Allgäu.

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Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Batteriespeicher Langenzeil“ Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.10.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Batteriespeicher Langenzeil“ beschlossen. Das Plangebiet (ca. 1.250 m²) befindet sich im südlichen Bereich des Gemeindegebiets des Marktes Dietmannsried, östlich der Bundesautobahn A7 und umfasst jeweils Teilbereiche der Flurnummern 836, 836/2 und 928/2. Der Projektbereich ist im nachfolgenden Lageplan (ohne Maßstab) rot markiert dargestellt.

Lageplan (nicht maßstäblich)

In seiner Sitzung am 28.04.2026 hat der Marktgemeinderat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Batteriespeicher Langenzeil“ mit textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung in der Fassung vom 27.04.2026 gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Batteriespeicher Langenzeil“  in der Fassung vom 28.04.2026 sowie alle eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB können auf der Homepage des Marktes Dietmannsried abgerufen werden unter: www.dietmannsried.de/index.php/laufende_Verfahren.html    . Ergänzend liegen die Unterlagen im Rathaus des Marktes Dietmannsried, Rathausplatz 3, 87463 Dietmannsried, Zimmer 27, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zeitraum vom 15.05.2026 bis einschließlich 19.06.2026 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind Montag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.     

Parallel mit der Veröffentlichung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB aufgrund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. 

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (v.hanzel@bau-plan21.de oder guenther.stauffer@dietmannsried.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.