Diesbezüglich hat die Marktgemeinde ein Vorschlagsrecht. Das Amt eines Schöffen ist eine wichtige gesellschaftspolitische Funktion. Deshalb ist es wichtig, ausreichend geeignete Frauen und Männer aus der Gemeinde mittels des jeweiligen Bewerbungsformulars für die beiden Ämter als Schöffe oder Jugendschöffe vorzuschlagen. Für den Bereich der Jugendschöffen können aus unserer Gemeinde 8 Personen (4 Frauen und 4 Männer) vorgeschlagen werden. Für die Schöffen der Erwachsenenstrafsachen können insgesamt 23 Personen aus unserer Gemeinde benannt werden. Für den Bereich der Jugendschöffen ist der Bewerbungsschluss am 13. Februar 2023. Die Bewerbungen für die Schöffen richten Sie bitte bis 02. Mai 2023 an die Gemeinde.
Für Rückfragen steht Ihnen die Ansprechpartnerin im Rathaus, Frau Gudrun Langer, unter Telefon 08374/5820-21 oder gudrun.langer@dietmannsried.de gerne zur Verfügung. Das Formular zur Aufnahme in die Vorschlagslisten steht Ihnen auf unserer Homepage unter www.dietmannsried.de zur Verfügung. Hier finden Sie auch die entsprechenden Schöffenbekanntmachungen. Herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft zur Übernahme dieser wichtigen Ehrenämter.