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Dietmannsried

im Allgäu.

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Wasserrecht; §15 WHG Einleitung von Niederschlagswasser aus Verkehrs- und Grundstücksflächen in das Reicholzrieder Moos (Lohbach) Antragsteller: Markt Dietmannsried, Rathausplatz 3, 87463 Dietmannsried

Das Landratsamt Oberallgäu hat mit Bescheid vom 08.04.2026 (AZ: SG 641.05-020/25) dem Antragsteller, die wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 WHG zur Einleitung von Niederschlagswasser aus Verkehrs- und Grundstücksflächen im geplanten Baugebiet „Illerstraße Ost“ in das Reicholzrieder Moos (Lohbach) erteilt.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden beim 

Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg,

Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg, oder
Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegentand des Kla-geverfahrens (Ausgangsbescheid mit Datum) bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben und dieser Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! 

Ab 01. Januar 2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Kla-geerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Gez. Sebastian Lipp

Die genehmigten Planunterlagen können bei der Gemeinde, Zimmer-Nr. 25 während der Dienststunden, vom 04.05.2026 bis zum 18.05.2026 eingesehen werden.

Hinweise: Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann bis zum Ende der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und den Einwendungsführern der wasserrechtliche Bescheid schriftlich angefordert werden.

Nach Ende der Auslegungsfrist gilt die Entscheidung den Betroffenen und Einwendungsführern als zugestellt.