Sollten die Sammelbehältnisse voll sein, dürfen die mitgebrachten Wertstoffe nicht einfach im Umfeld zurückgelassen werden. Das Ablegen stellt ein abfallrechtliches Vergehen dar und erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit. Bevor Sie ein Bußgeldverfahren riskieren, wäre es sinnvoll die freien Kapazitäten an den anderen örtlichen Wertstoffinseln zu nutzen oder aber die Gegenstände ggf. wieder mit nach Hause zu nehmen. Aufgrund der großzügigen Betriebszeiten des Wertstoffhofes können Sie die Entsorgungstour zeitnah nachholen.
Wir bedanken uns bei allen Bürgern für die Berücksichtigung unserer Hinweise. Nur durch ein gutes Zusammenwirken aller Beteiligten kann die Wertstofferfassung ohne die erwähnten negativen Begleiterscheinungen gelingen.