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Dietmannsried

im Allgäu.

Zurückschneiden von Sträuchern und Hecken

Viele Bürger haben Ihre Hecken und Sträucher entlang öffentlicher Straßen und öffentliche Feld- und Waldwege zurückgeschnitten.

Dennoch ist vereinzelt zu beobachten, dass es aufgrund von überhängenden Ästen zu Gefahrensituationen im Straßenverkehr kommt. Es ist Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht, dass der Straßenverkehr und die Fußgänger durch Bepflanzung nicht behindert werden.
Des Weiteren wird teilweise durch das Ein- bzw. Zuwachsen von Verkehrsschildern (z.B. Straßenbezeichnungen, Wanderwegeschilder, Radwegeschilder, usw.) ortsfremden Personen und Rettungskräften die Orientierung erheblich erschwert.
Wir appellieren deshalb nochmals im Interesse der Verkehrssicherheit und nicht zuletzt auch zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen an die Anlieger, ihre Anpflanzungen aller Art, d.h. Bäume, Sträucher und Hecken, die in den Lichtraum der Straße hineinragen und/oder Verkehrszeichen jeglicher Art verdecken und dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zurückzuschneiden, um so die ungehinderte Nutzung der Verkehrsflächen und Fußwege zu gewährleisten.
Im Bereich von Geh- und Radwegen fordert das Bayerische Straßen- und Wegegesetz mindestens einen Lichtraum von 2,50 m; über der Fahrbahn ist ein Mindestlichtraum von 4,50 m freizuhalten. Auch bei Bepflanzungen entlang von landwirtschaftlichen Grundstücken sind 4,50 m über der gesamten Fahrbahn freizuhalten, damit alle Fahrzeuge ohne Behinderung verkehren können.
In Hinsicht auf den Winter bitten wir Sie den erforderlichen Rückschnitt rechtzeitig und großzügig durchzuführen, dass eine Durchfahrt für unseren Winterdienst jederzeit einwandfrei möglich ist.
Der Markt Dietmannsried bedankt sich recht herzlich für Ihr
Verständnis und Ihre Mithilfe.