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Dietmannsried

im Allgäu.

1. Erweiterung Bebauungsplan „Reicholzried – Richolfstraße Nord“ - Beteiligung der Öf-fentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat hat mit Sitzung vom 14.03.2024 die Aufstellung der 1. Erweiterung des Bebauungsplan „Reicholzried – Richolfstraße Nord“ beschlossen.

Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von rund 0,13 ha und ist dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen. Das Baugebiet liegt im Nordosten von Reicholzried und schließt unmittelbar nördlich an den hier bereits vorhandenen Bebauungsplan „Reicholzried – Richolfstraße Nord“ an. Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für zwei weitere Wohnbaugrundstücke.

 

Lageplan mit Geltungsbereich / unmaßstäblich
©Markt Dietmannsried

In seiner öffentlichen Sitzung am 08.05.2024 hat der Marktgemeinderat den Entwurf des Bebau-ungsplanes 1. Erweiterung Bebauungsplan „Reicholzried – Richolfstraße Nord“ mit textlichen Fest-setzungen, den Örtlichen Bauvorschriften und der Begründung in der Fassung vom 08.05.2024 gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die o.a. Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans 1. Erweiterung Bebauungsplan „Reicholzried – Richolfstraße Nord“ liegen zu jedermanns Einsicht im Rathaus des Marktes Dietmannsried, Rat-hausplatz 3, 87463 Dietmannsried, Zimmer 27, während den Öffnungszeiten des Rathauses in der Zeit vom 15.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024 aus.

Die Rathaus-Öffnungszeiten sind:
Montag:                             8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag bis Freitag:         8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Während dem oben genannten Zeitraum besteht die Möglichkeit sich (unter Wahrung der Vorgaben bzgl. infektionsschützender Maßnahmen) anhand der Unterlagen zu informieren. Es besteht auch die Möglichkeit zur Erörterung und zur Stellungnahme zu den Unterlagen.

Weiterhin können die Unterlagen auch auf der Homepage des Marktes Dietmannsried abgerufen werden: https://www.dietmannsried.de/rathaus/gemeindliche-planungen/laufende-bauleitverfahren.html

Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

- Ausführungen im ergänzten Umweltbericht (raumsequenz vom 08.05.24), welche arten- und naturschutzfachlichen Belange, z.B. weitere Ausgleichsbedarf durch die 1. Erweiterung betroffen sind und wie diese fachlich bewertet und berücksichtigt wurden.

- Ausführungen in der Begründung (raumsequenz vom 08.05.24), wie wasserwirtschaftliche Belange, z.B. Gefahren durch wild abfließendes Oberflächenwasser fachlich bewertet und bei der Planung berücksichtigt wurden.
Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.