Der Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 27.04.2026 sowie alle eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffent-lichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffent-licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB können auf der Homepage des Marktes Dietmannsried abgerufen werden unter: www.dietmannsried.de/index.php/laufende_Verfahren.html. Ergän-zend liegen die Unterlagen im Rathaus des Marktes Dietmannsried, Rathausplatz 3, 87463 Diet-mannsried, Zimmer 27, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zeitraum vom 15.05.2026 bis einschließlich 19.06.2026 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind Montag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Nach telefonischer Terminvereinba-rung auch außerhalb dieser Zeiten.
Parallel mit der Veröffentlichung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentli-cher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB aufgrund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stel-lungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (v.hanzel@bau-plan21.de oder
guenther.stauffer@dietmannsried.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)
gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.


