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Dietmannsried

im Allgäu.

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Änderungen Parken Kirchplatz in Dietmannsried

Der Marktgemeinderat hat für das Parken am Kirchplatz sowie in der öffentlichen Tiefgarage die geltenden Regelungen ergänzt. Wie bisher kann in den ersten 45 Minuten ohne Kostenpflicht geparkt werden. Diesbezüglich musste bisher ein Parkschein ohne Gebühr am Parkscheinautomaten gelöst werden. Ab sofort kann das kostenfreie Parken für die ersten 45 Minuten auch mittels Parkscheibe gekennzeichnet werden. Die Parkscheibe ist auf die Ankunftszeit einzustellen.

Änderungen beim Parken am Kirchplatz in Dietmannsried
©Markt Dietmannsried

Gleichzeitig wurde in der Parkgebührenordnung auch eine gesetzliche Vorgabe ergänzt. Im Elektromobilitätsgesetz vorgesehen sind elektrisch betriebene Fahrzeuge in den ersten drei Stunden von den Parkgebühren befreit. Auch hier ist die Parkscheibe auf die Ankunftszeit einzustellen. Unberührt hiervon bleibt die Höchstparkdauer auf dem Parkplatz Kirchplatz mit 2.15 Stunden.

Mit der Ergänzung zur Hinterlegung der Parkscheibe beim kostenfreien Parken wurde der Parkvorgang nun erleichtert - der Marktgemeinderat folgte diesbezüglich einem Vorschlag aus der Bürgerversammlung.