Gleichzeitig wurde in der Parkgebührenordnung auch eine gesetzliche Vorgabe ergänzt. Im Elektromobilitätsgesetz vorgesehen sind elektrisch betriebene Fahrzeuge in den ersten drei Stunden von den Parkgebühren befreit. Auch hier ist die Parkscheibe auf die Ankunftszeit einzustellen. Unberührt hiervon bleibt die Höchstparkdauer auf dem Parkplatz Kirchplatz mit 2.15 Stunden.
Mit der Ergänzung zur Hinterlegung der Parkscheibe beim kostenfreien Parken wurde der Parkvorgang nun erleichtert - der Marktgemeinderat folgte diesbezüglich einem Vorschlag aus der Bürgerversammlung.